An den verschiedenen Informationsveranstaltungen in den Gemeinden zur GZO-Abstimmungsvorlage wurde deutlich, dass das Vertrauen gegenüber dem GZO-Management und auch gegenüber den Vertretern in den Aktionärsgemeinden gelitten hat.
Bürgerinnen und Bürger äusserten sich dahingehend, dass die Aktionärsgemeinden in der Vergangenheit nicht genau genug hingeschaut hätten und man auch deshalb in dem Schlamassel sei. Auch befürchten einige – unter anderem mehrere Rechnungsprüfungskommissionen in den Aktionärsgemeinden –, dass die 50 Millionen Franken nicht ausreichen werden und erneute Zahlungen nötig sein werden. Die RPKs von Wetzikon, Gossau, Rüti und Bubikon lehnen die GZO-Vorlage ab (wir berichteten).
Wohin mit den Notfällen?
Fragen stellen sich auch zur Notfallversorgung und wie die Gesundheitsdirektion diese im Falle einer GZO-Schliessung sicherstellen würde. Die Gesundheitsdirektion versicherte Anfang November gegenüber Zürioberland24 erneut, dass die Versorgung sichergestellt wäre. Doch konkrete Angaben, wie bzw. wo die Gesundheitsdirektion die Notfälle umleiten würde, macht sie nicht.
Antworten auf diese wichtigen Fragen, die der Bevölkerung so sehr unter den Nägel brennen, haben auch die Aktionärsgemeinden nicht. Der Ausschuss der Aktionärsgemeinden hat offenbar bis heute keine entsprechenden Antworten von der Gesundheitsdirektion eingefordert, wie das Interview mit Pascal Bassu, Stadtpräsident von Wetzikon und Vorsitzender des Ausschusses der Aktionärsgemeinden, zeigt.
Zürioberland24: Sollte die Bevölkerung der Vorlage am 30. November zustimmen: Was sind die ersten bzw. nächsten Schritte seitens der Aktionärsgemeinden?
Pascal Bassu: Mit der Zustimmung zur Kapitalerhöhung wäre ein nächster bedeutender Meilenstein auf dem Weg hin zur erfolgreichen Sanierung des Spitals erreicht. Die Aktionärsgemeinden als Eigner des Spitals hätten dann ihren Teil zur Umsetzung des Rettungsplans beigetragen. Die Rekapitalisierung schafft die Voraussetzungen, damit eine Einigung mit den Gläubigern über einen Schuldenschnitt erreicht und der Nachlassvertrag im Frühling 2026 unterzeichnet werden kann.
Die Verhandlung mit den Gläubigern ist dann aber Sache der GZO AG. Die Aktionärsgemeinden bleiben im engen Austausch mit der GZO-Führung und werden die Entwicklung natürlich mitverfolgen.