Die Nachfrage nach Wohn- und Gewerberaum in Fehraltorf steigt. Das Luppmen-Areal zwischen den Bahngleisen und der Luppmenstrasse bietet nach Meinung des Gemeinderats Möglichkeiten für ein gesundes Wachstum. «Der schmale, heute vor allem gewerblich genutzte Landstreifen bietet mit seinen zwei Hektaren hohe Ausnutzungsreserven und gleichzeitig Potenzial für ortsverträgliches Bauen», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Die zentrale und gut erschlossene Lage ermögliche es, ökologischen und ökonomischen Ansprüchen zu genügen.
Mitwirkungsverfahren abgeschlossen
Im Austausch mit den Grundeigentümern hat der Gemeinderat ein Entwicklungskonzept und Planungsgrundlagen erarbeitet. Das Mitwirkungsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen, das Vorhaben abstimmungsreif.
Umzonung nötig
Das Luppmen-Areal soll in eine Wohnzone mit Gewerbeanteil umgezont werden. Ein Gestaltungsplan definiert die Baubereiche, die Setzung der Gebäude und die maximal zulässige Baumasse. «Dadurch wird ein ortsbauliches Muster garantiert, das durchlässig und transparent wirkt», so der Gemeinderat. «Die Freiräume zwischen den Gebäuden werden mit Bäumen begrünt und der Bachraum Kempt/Luppmen wird miteinbezogen.»
Bis 200 Wohnungen
Der Wohnanteil darf zwei Drittel des realisierten Volumens nicht übersteigen, mindestens ein Drittel muss gewerblich genutzt werden, so der Gemeinderat weiter. Ebenso werde ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum festgesetzt. «Auf diese Weise kann Raum für 150 bis 200 Wohnungen und eine gewerbliche Nutzfläche von 8’000 Quadratmetern entstehen.»
Zugelassen werde nur Gewerbe mit nicht oder mässig störenden Betrieben, etwa Büros, Detailhandel oder Unternehmen der Sparten Gesundheit oder Bildung und übliche Handwerks- und Gewerbebetriebe. Die heute im Luppmen-Areal ansässigen Betriebe bleiben zonenkonform.
Entstehung in Etappen
Der Gemeinderat hat die Vorlage im Juli 2025 verabschiedet (wir berichteten). Er wertet sie als Chance für eine bedarfsgerechte und gesunde Entwicklung von Fehraltorf. «Mit der Umzonung und dem Gestaltungsplan wird die Basis für eine in Etappen umsetzbare, qualitativ hochwertige, vielfältige und belebte Wohn- und Arbeitsüberbauung geschaffen.
Mit einem Erstbezug von neuen Wohnungen oder Gewerberäumen könne erst in ein paar Jahren gerechnet werden. Für die einzelnen Grundeigentümer gebe es jedoch keine Verpflichtung, am heutigen Ist-Zustand etwas zu verändern.
Abstimmung am 1. Dezember
Ob das Luppmen-Areal der geplanten Nutzung zugeführt werden kann, entscheiden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025. Abgestimmt wird dann über zwei Anträge: zum einen über die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, zum anderen über den Gestaltungsplan.