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Gestaltungsplan «Effi-Märt» liegt auf

Visualisierung Dachgarten mit Wohnungen in Holzbau.
Visualisierung Dachgarten mit Wohnungen in Holzbau. Bild: Stadt Illnau-Effretikon
Der «Effi-Märt» prägt seit fast 50 Jahren das Zentrum von Effretikon. Angesichts neuer Bauprojekte beim Bahnhof und eines festgestellten Sanierungsbedarfs plant die Eigentümerin SISKA eine umfassende Umstrukturierung. Der Entwurf des privaten Gestaltungsplanes «Effi-Märt» liegt öffentlich auf.

Seit bald 50 Jahren bildet die Überbauung «Effi-Märt» das geschäftliche Zentrum von Effretikon. Mit der aktuellen baulichen Entwicklung rund um den Bahnhof entstehen neue Geschäfts- und Wohnbauten, die mit den Bestehenden konkurrieren werden, wie die Stadt Illnau-Effretikon in ihrer Mitteilung schreibt. Zudem hat die Eigentümerin des Effi-Märts, die Siska Immobilien AG (SISKA), nach der Neubesetzung der Geschäftsführung im Jahr 2014 festgestellt, dass bei ihren Einkaufszentren und Bürogebäuden ein grosser Sanierungsstau besteht.

Gestaltungsplan als Schlüssel zur Weiterentwicklung

Vor diesem Hintergrund formulierte die SISKA im Jahr 2021 die Absicht, ihr Einkaufszentrum im Bestand umfassend zu restrukturieren. Anlass dazu boten verschiedene strukturelle Defizite, die trotz zahlreicher Qualitäten des Gebäudekomplexes festgestellt wurden. Zwar bilden der Effi-Märt und der Märtplatz eine bauliche Einheit, funktional sind sie jedoch durch die innenliegende Erschliessung der Geschäfte voneinander getrennt. Die Fassaden im Erdgeschoss wirken abweisend, weil sie die Rückseiten der Läden darstellen. Der umlaufende, gedeckte Stützengang wird hauptsächlich als Anlieferungs- und Entsorgungsfläche genutzt und hat dadurch an Aufenthaltsqualität eingebüsst.

Da die bestehende Überbauung mit 5,3 m3/m2 bereits eine Übernutzung gegenüber dem gemäss Grundordnung zulässigen Volumen von 4,0 m3/m2 aufweist, kann ein Ausbau nicht im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erfolgen. Stattdessen ist ein Gestaltungsplan erforderlich. Dazu hat die SISKA ein begleitetes Verfahren zusammen mit den Baumschlager Eberle Architekten, Zürich, und weiteren Planenden durchgeführt. Dieses wurde eng durch ein Beurteilungsgremium begleitet, in dem auch Stadtpräsident Marco Nuzzi und die Stadträtin Ressort Hochbau, Rosmarie Quadranti, Einsitz nahmen, so die Stadt Illnau-Effretikon weiter.

Mehr Leben am Märtplatz

Im inzwischen entwickelten Richtprojekt befindet sich der Haupteingang zum Einkaufszentrum sowie zum Restaurant mit Aussen­sitzplatz direkt am Märtplatz. Dies trägt wesentlich zur Belebung und Attraktivität des Platzes bei. Zudem werden die Zugänge zu den rund 80 Mietwohnungen – überwiegend 3.5- und 4.5-Zimmer-Wohnungen an der Gestenrietstrasse – klar getrennt. Die Wohnungen erhalten eine eindeutige Adressierung und einladend gestaltete Hauseingänge. Im Rahmen des gemeinschaftlichen Projekts von Kanton und Stadt zur siedlungsorientierten Strassenraumgestaltung wird die gesamte Gebäudeseite durch begrünte Vorbereiche und einen neuen Gehweg aufgewertet. Die Anlieferung wird in den rückwärtigen Bereich verlegt und effizient neu organisiert, womit das Verbot der Anlieferung über den Märtplatz durchgesetzt werden kann.

Über dem Erdgeschosssockel befinden sich die neuen Wohnbauten. Im Sinne der Nachhaltigkeit werden sie in Holzhybridbauweise erstellt. Die neue Anordnung der Volumina an den Rändern des Gebäudekomplexes ermöglicht einen vom Lärm abgeschirmten, grosszügigen Dachgarten über dem Sockelgeschoss. Dieser wird mit Bäumen, naturnahen Begrünungen sowie Spiel- und Verweilmöglichkeiten ausgestattet. Grosszügige Balkonschichten der Wohnungen umrahmen den Dachgarten. Bei den Gebäuden an der Rikonerstrasse werden die Aufstockungen nach dem Prinzip der Wiederverwertung aus den Abbruchziegeln der Bestandsbauten erstellt.

Möglichkeit zur schriftlichen Äusserung

Der Entwurf des privaten Gestaltungsplans sieht eine maximale Baumassenziffer von 7,08 m3/m2 vor. wodurch das Grundstück einen erheblichen Mehrwert erhält. Ein Teil dieses Mehrwerts ist an die Stadt abzugeben. Gleichzeitig sollen innerhalb des Gestaltungsplanperimeters öffentliche Nutzungs- sowie Fuss- und Fahrwegrechte eingeräumt werden. So ist beispielsweise vorgesehen, dass der Dachgarten auch öffentlich zugänglich sein wird.

Der Entwurf des privaten Gestaltungsplanes «Effi-Märt» ist bis am 16. September 2025 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit dürfen sich alle zum Planinhalt schriftlich äussern. Anschliessend erfolgt die Überarbeitung der Gestaltungsplanvorlage und die Vorlage wird dem Stadtparlament zur Zustimmung und der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung unterbreitet.

Pfäffikon24/mb