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Kanton
11.07.2025

Elektronische Verfahren starten später

Die Pflicht zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Behörden und berufliche Vertreter wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben.
Die Pflicht zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Behörden und berufliche Vertreter wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben. Bild: AdobeStock
Die Pflicht zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsverfahren wird um ein Jahr verschoben. Neu soll sie ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Wie der Kanton Zürich mitteilt, soll die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Behörden und weitere betroffene Personen erst ab 2027 verbindlich werden. Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgesehen, die neuen Regelungen bereits per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.

Mehr Zeit für die Vorbereitung

Die Pflicht zur digitalen Durchführung betrifft insbesondere Verwaltungsbehörden sowie berufsmässige Vertreterinnen und Vertreter, die vor Behörden oder Gerichten auftreten. Weil noch technische, organisatorische und prozessuale Fragen offen sind, wird der Starttermin um ein Jahr verschoben.

Damit, so der Kanton Zürich, erhalten alle Beteiligten mehr Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten und die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.

Ziel bleibt digitale Verwaltung

Die geplante Anpassung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und weiterer Verordnungen ist Teil der digitalen Weiterentwicklung der Verwaltung. Ziel bleibt es, Abläufe effizienter und zeitgemässer zu gestalten – mit einem realistischen Zeitrahmen für die Umsetzung.

Zürioberland24/gg