Wie der Kanton Zürich mitteilt, soll die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Behörden und weitere betroffene Personen erst ab 2027 verbindlich werden. Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgesehen, die neuen Regelungen bereits per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Mehr Zeit für die Vorbereitung
Die Pflicht zur digitalen Durchführung betrifft insbesondere Verwaltungsbehörden sowie berufsmässige Vertreterinnen und Vertreter, die vor Behörden oder Gerichten auftreten. Weil noch technische, organisatorische und prozessuale Fragen offen sind, wird der Starttermin um ein Jahr verschoben.
Damit, so der Kanton Zürich, erhalten alle Beteiligten mehr Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten und die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.