An der Gläubigerversammlung vom 25. Oktober 2024 wurde die notwendige 2/3 Mehrheit zur Verlängerung der Anleihe um drei Jahre nur knapp verpasst. Doch gemäss Clearway Capital GmbH soll damit noch nichts beschlossen sein. Denn die Gläubiger, die noch nicht abgestimmt haben, hätten noch bis Weihnachten Zeit, dies zu tun. Bedeutet das die Wende?
Bezug auf Obligationenrecht
Die von Clearway Capital GmbH angeführte Gläubigergruppe, die 6.56 % der Anleihe der GZO hält, schreibt in ihrer Mitteilung, dass das Ergebnis der Abstimmung über die dreijährige Verlängerung der Laufzeit der Anleihe noch nicht endgültig sei.
Gemäss einer vorläufigen Analyse hat ihr Antrag an der Versammlung Fr. 112'550'000 des Nennwerts erhalten, was knapp unter der nötigen Schwelle von Fr. 113'335'000 lag. «Gemäss Artikel 1172 Absatz 2 des Schweizerischen Obligationenrechts können Anleihegläubiger, die am Tag der Versammlung Anleihen besassen und nicht teilgenommen haben, noch während zwei Monaten nach der Versammlung abstimmen», schreibt Clearway Capital in ihrer Mitteilung. Demnach hätten diese Gläubiger noch bis zum 27. Dezember 2024 Zeit.
785‘000 würden reichen
Nach einer vorläufigen Schätzung würden laut Clearway Capital Stimmen im Nominalwert von rund 785'000 Franken ausreichen, um dem Antrag zuzustimmen.
Die Gläubigergruppe sei bereits von mehreren Anleihegläubigern kontaktiert worden, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten und die den Antrag unterstützen würden.
«Um sicherzustellen, dass der Antrag letztendlich angenommen wird, bitten wir alle Anleihegläubiger, die nicht an der Versammlung teilgenommen oder nicht für alle ihre Anleihen abgestimmt haben, sich mit uns in Verbindung zu setzen», schreibt Clearway Capital weiter. Man wolle sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gezählt werden.