Drei Zürcher Politiker haben beim Regierungsrat eine Anfrage zum Thema Sicherheit von kritischen Infrastrukturen im Kanton Zürich eingereicht. Die Anfragesteller befürchten u.a. eine erhebliche Gefahr aufgrund des abgeschafften Flughafenregiments (wir berichteten). Nun hat der Regierungsrat die Fragen beantwortet.
Die erste Frage lautete: «Wurde der Wegfall des Flughafenregimentes seit dem Jahr 2004 durch Armee oder Polizei irgendwie kompensiert? Falls ja, wie?» Die Antwort des Regierungsrats: «Nach der Auflösung des Flughafenregiments 4 führte die Territorialdivision bzw. -region 4 (Ter Div 4) am Flughafen Zürich in Zusammenarbeit mit den flughafenrelevanten Partner-Organisationen die Volltruppenübungen AEROPORTO 05 und AEROPORTO 10 durch. Sie dienten dem gemeinsamen Training des Schutzes einer der wichtigsten kritischen Infrastrukturen der Schweiz und schulten insbesondere die zivile und militärische Zusammenarbeit.»
Ab 2018 seien Übungen im Rahmen der neu konzipierten, modulartig aufgebauten Kompanie-Verbandsübung «SKILL» (Schutz kritischer Infrastrukturen – Lernen – Leisten) erfolgt.
2024 werde «SKILL» erstmals als Stabs- und Verbandsübung u.a. mit einem verstärkten Infanteriebataillon konzipiert.
Dank der Ter Div 4, die regelmässig auf dem Flughafen den Einsatz üben («SKILL»), halte der Regierungsrat eine neue Alarmformation derzeit nicht für notwendig. «Vorbehalten bleiben diesbezüglich aber militärische Überlegungen im Zusammenhang mit der Bereitschaft der Armee sowie eine vollständige und bedrohungsgerechte Ausrüstung der eingesetzten Truppen.» Für eine solche setze sich der Kanton Zürich seit Längerem ein.
Die zweite Frage, wie die Haltung des damaligen Regierungsrates zur Abschaffung der Alarmformation war und was damals vom Bund als Ersatz versprochen wurde, antwortet der Regierungsrat: «Der Regierungsrat sprach sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Armeeleitbild XXI für die Beibehaltung des Flughafenregiments 4 aus. Anstelle der Alarmformationen sah das Armeeleitbild XXI Formationen der Militärischen Sicherheit, der Infanterie-Bereitschaftskompanien sowie Formationen der Luftwaffe als Mittel der ersten Stunde des Bundes vor.»
Gestützt auf die Erkenntnisse aus AEROPORTO 05 habe der Bund im Hinblick auf die sicherheitsmässigen Besonderheiten des Flughafens Zürich die Optimierung der Bereitschaft eines Teils der Infanteriebereitschafts-Kompanie (Durchdiener) angeordnet, um die Zahl von kurzfristig verfügbaren Einsatzkräften zu erhöhen.
Die Frage, ob es konkrete Abmachungen zwischen dem Kanton Zürich und dem Bund über subsidiäre Einsätze zugunsten kritischer Objekte gebe und wenn ja, ob die Armee diese Leistungen auch noch erfüllen könnte, beantwortet der Regierungsrat so:
«Die Ter Div 4 verfügt über den direkt dem Divisionskommandanten unterstellten Teilstab Sicherheit Flughafen. Ihm obliegen die Planung, Durchführung und Auswertung der erwähnten Übungen.» In diesen Teilstab sei immer mindestens eine Kaderangehörige bzw. ein Kaderangehöriger der Flughafenpolizei in einer militärischen Funktion eingeteilt. Dies ermögliche eine konstante Absprache zwischen Ter Div 4, Kantonspolizei und Flughafenbetreiberin, um den Schutz der kritischen Infrastruktur im Kanton zu gewährleisten.
Auf die Frage, ob der Kanton Zürich seine Sicherheitsbedürfnisse (ausserordentliche Lagen, Terrorlagen über 72 Stunden) um kritische Infrastrukturen auch über die KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Anm. d. Red.) beim Bund einbringe, antwortet der Regierungsrat, dass die Sicherheitsbedürfnisse des Kantons auf verschiedenen Plattformen regelmässig mit anderen Kantonen, interkantonalen Gremien (u. a. Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und dem Bund ausgetauscht würden, um die Massnahmen abzustimmen.
Der Kanton Zürich nehme zudem regelmässig und aktiv an den vom Bund zum Thema Schutz kritischer Infrastrukturen organisierten Übungen, Absprachen und Informationsveranstaltungen teil.
Die Kantonale Führungsorganisation koordiniere die Themen und deren Bearbeitung, soweit dies vom Bevölkerungsschutzgesetz (LS 520) erfasst sei.
Zwei weitere Fragen lauteten: «Müssen, um im Sinne der Durchhaltefähigkeit der Polizei punkto Qualität und Quantität wieder auf den Stand von 2003 (mit Alarmformation Armee) zu kommen, allenfalls neue Stellen geschaffen werden oder eine neue Alarmformation der Armee? Falls ja, wie viele Polizeiangehörige oder wie viele Armeeangehörige?» Und: «Wird der Kanton Zürich in Sachen Schutz kritischer Infrastrukturen und Bevölkerungsschutz regelmässig vom VBS angehört? Falls nein, warum nicht? Falls ja, in welchen Gremien und in welchen Intervallen?»
Diese beantwortet der Regierungsrat so: «Die Sicherheitsbedürfnisse des Kantons werden auf verschiedenen Plattformen regelmässig mit anderen Kantonen, interkantonalen Gremien (u. a. Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und dem Bund ausgetauscht, um die Massnahmen abzustimmen. Der Kanton Zürich nehme zudem regelmässig und aktiv an den vom Bund zum Thema Schutz kritischer Infrastrukturen organisierten Übungen, Absprachen und Informationsveranstaltungen teil. Die Kantonale Führungsorganisation koordiniere die Themen und deren Bearbeitung, soweit dies vom Bevölkerungsschutzgesetz (LS 520) erfasst sei.