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Kanton
06.12.2023

Kanton Zürich fördert den Bau von Bike & Ride-Anlagen

Damit der Kanton eine Bike & Ride-Anlage mitfinanziert, müssen gewisse Qualitätsanforderungen erfüllt sein.
Damit der Kanton eine Bike & Ride-Anlage mitfinanziert, müssen gewisse Qualitätsanforderungen erfüllt sein. Bild: Kanton Zürich
Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden bei der Erstellung von Bike & Ride-Anlagen. Gemeinden, die nicht Teil eines Agglomerationsprogramms sind, können neu von einem Förderprogramm profitieren. Auch ein paar Zürioberländer Gemeinden sind auf der Liste.

2020 hatte der Kantonsrat ein Postulat betreffend «Multimodales Pendeln fördern» an den Regierungsrat überwiesen. Mit dem Postulat wurde gefordert, dass der Kanton vermehrt für eine bessere Umsteige-Infrastruktur an Bahnhöfen sorgt. Der Kanton kommt dieser Forderung nun nach. Unter der Federführung des Amts für Mobilität lanciert der Kanton das Förderprogramm «Bike & Ride-Anlagen».

Wichtig für nachhaltige Mobilität

«Attraktive Bike & Ride-Anlagen an Bahnhöfen sind sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten eine Grundvoraussetzung, um die sogenannte erste bzw. letzte Meile mit dem Velo zu fahren», betont die für das Förderprogramm zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Sie stellen damit einen wichtigen Eckpfeiler zur Förderung von multimodalen Reisen und einer nachhaltigen Mobilität dar.» Denn nur wer sein Velo sicher und geschützt abstellen könne, werde seine Wegkette multimodal gestalten.

Es profitieren rund 100 Zürcher Gemeinden

Während Städte und Gemeinden, die Teil eines Agglomerationsprogramms sind, bereits seit 2007 für die Erstellung von B&R-Anlagen eine Mitfinanzierung durch den Bund beantragen können, waren bis jetzt rund 100 Zürcher Gemeinden von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.

Ab 1. Januar 2024 werden Anlagen in Städten und Gemeinden ohne Agglomerationsprogramm durch den Kanton mitfinanziert. Für die nächsten vier Jahre wird gemäss Mitteilung jährlich ein Betrag von 750'000 Franken im Budget eingestellt.

Zu den beitragsberechtigten Gemeinden im Zürcher Oberland gehören Fischenthal, Bauma, Wila, Wildberg und Wald ZH. In Wald nur für Anlagen mit Baubeginn bis Ende 2027, da die entsprechende Gemeinde neu im Agglomerationsprogramm 5. Generation bundesbeitragsberechtigt ist.

Gewisse Qualitätsanforderungen

Damit der Kanton eine B&R-Anlage mitfinanziert, müssen gewisse Qualitätsanforderungen erfüllt sein: Es sollte eine zentrale Lage mit möglichst kurzen, hindernisfreien Wegen zu Perron / Haltekanten sein. Eine Überdachung sowie seitlicher Witterungsschutz, um die Velos vor der Witterung zu schützen sowie die Möglichkeit, die Velos an der Anlage anzuschliessen, sind weitere Anforderungen. Auch sollte sie subjektiv und objektiv sicher sein, d.h. gut einsehbar angeordnet und in dunklen Stunden beleuchtet.

Die Gemeinden können ihr Fördergesuch ab 1. Januar 2024 beim Amt für Mobilität einreichen.

Förderprogramm Bike & Ride-Anlagen

Zürioberland24/gg