Opferhilfegesetz soll ausgebaut werden
Im Rahmen einer Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) will der Bundesrat die Angebote im Bereich der medizinischen und rechtsmedizinischen Betreuung ausbauen: «Künftig sollen sich Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt rund um die Uhr an ein Spital oder eine andere Stelle wenden können und so Zugang zu einer spezialisierten Behandlung haben», sagte Bundesrat Beat Jans vor den Medien.
Für die Umsetzung zuständig sind die Kantone, die in ihren jeweiligen Regionen entsprechende Beratung und Unterstützung anbieten müssen. «Damit soll sichergestellt werden, dass Gewaltbetroffene Zugang zu spezialisierter und qualitativ hochwertiger medizinischer und rechtsmedizinischer Hilfe erhalten», sagt SODK-Vizepräsident Christoph Amstad, «was wir sehr unterstützen.»
Bedürfnisse der Opfer
Um sich ein konkretes Bild über die aktuelle Situation zu verschaffen, hat Bundesrat Beat Jans gemeinsam mit Regierungsrätin Jacqueline Fehr und Regierungsrat Christoph Amstad die Opferberatung Zürich sowie ein Frauenhaus besucht und Gespräche mit den Mitarbeitenden geführt. Im Vordergrund standen dabei die Bedürfnisse der Opfer und die Arbeit des Beratungs- und Betreuungspersonals. Bundesrat Jans, Regierungsrätin Fehr und Regierungsrat Amstad danken den Mitarbeitenden für deren Engagement und halten fest, wie essenziell eine professionelle und menschliche Betreuung für die Opfer ist.
«Der Kanton Zürich hat in den letzten Jahren das Angebot an Schutzplätzen kontinuierlich erhöht und die Finanzierung auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt», sagte Regierungsrätin Jacqueline Fehr vor den Medien. Die gute Infrastruktur habe nun allerdings zur Folge, dass viele Frauen aus anderen Kantonen in Zürich Schutz suchen würden: Die Zürcher Frauenhäuser seien zu 40 Prozent mit Personen aus anderen Kantonen belegt.
Umso wichtiger sei vor diesem Hintergrund eine grossregionale Angebotsplanung – gemeinsam mit den anderen Kantonen, sagte die Leiterin der Kantonalen Opferhilfestelle, Sandra Müller Gmünder: «Wir sind froh, dass dieses Anliegen in die Revision des Opferhilfegesetzes eingeflossen ist.»
Die Teilrevision des Opferhilfegesetzes sieht konkret eine Pflicht für die Kantone vor, ein angemessenes Angebot an Schutz- und Notunterkünften sowie adäquaten Anschlusslösungen bereitzustellen. Ein entsprechender Bericht der SODK von 2024 hatte aufgezeigt, dass das Angebot weiter auszubauen und nach Zielgruppen zu differenzieren ist, woran die SODK zurzeit arbeitet.