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Kanton
24.10.2025

Bundesrat besucht Zürcher Opferhilfe

Bundesrat Jans setzt sich für eine unkomplizierte Hilfe für Gewaltopfer ein.
Bundesrat Jans setzt sich für eine unkomplizierte Hilfe für Gewaltopfer ein. Bild: Pixabay: Gerd Altmann
Um sich ein Bild von den Angeboten für Betroffene häuslicher und sexueller Gewalt zu machen, hat Bundesrat Beat Jans verschiedene Einrichtungen im Kanton Zürich besucht. Im Fokus stand die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Unterstützung der Opfer.

Die Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt ist eine Verbundsaufgabe. Nur mit vereinten Kräften kann das gesellschaftliche Problem wirkungsvoll angegangen werden. Das haben Bundesrat Beat Jans, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Kanton Zürich, sowie Regierungsrat und SODK-Vizepräsident Christoph Amstad an einer gemeinsamen Medienkoferenz betont.

Präventive Wirkung

Verbesserungen bei Opferhilfe und Opferschutz helfen den betroffenen Menschen, wirken aber auch präventiv und können so dazu beitragen, häusliche und sexuelle Gewalt zu verhindern. Es sind deshalb verschiedene Massnahmen geplant, die Bund und Kantone gemeinsam umsetzen.

Opferhilfegesetz soll ausgebaut werden

Im Rahmen einer Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) will der Bundesrat die Angebote im Bereich der medizinischen und rechtsmedizinischen Betreuung ausbauen: «Künftig sollen sich Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt rund um die Uhr an ein Spital oder eine andere Stelle wenden können und so Zugang zu einer spezialisierten Behandlung haben», sagte Bundesrat Beat Jans vor den Medien.

Für die Umsetzung zuständig sind die Kantone, die in ihren jeweiligen Regionen entsprechende Beratung und Unterstützung anbieten müssen. «Damit soll sichergestellt werden, dass Gewaltbetroffene Zugang zu spezialisierter und qualitativ hochwertiger medizinischer und rechtsmedizinischer Hilfe erhalten», sagt SODK-Vizepräsident Christoph Amstad, «was wir sehr unterstützen.»

Bedürfnisse der Opfer

Um sich ein konkretes Bild über die aktuelle Situation zu verschaffen, hat Bundesrat Beat Jans gemeinsam mit Regierungsrätin Jacqueline Fehr und Regierungsrat Christoph Amstad die Opferberatung Zürich sowie ein Frauenhaus besucht und Gespräche mit den Mitarbeitenden geführt. Im Vordergrund standen dabei die Bedürfnisse der Opfer und die Arbeit des Beratungs- und Betreuungspersonals. Bundesrat Jans, Regierungsrätin Fehr und Regierungsrat Amstad danken den Mitarbeitenden für deren Engagement und halten fest, wie essenziell eine professionelle und menschliche Betreuung für die Opfer ist.

«Der Kanton Zürich hat in den letzten Jahren das Angebot an Schutzplätzen kontinuierlich erhöht und die Finanzierung auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt», sagte Regierungsrätin Jacqueline Fehr vor den Medien. Die gute Infrastruktur habe nun allerdings zur Folge, dass viele Frauen aus anderen Kantonen in Zürich Schutz suchen würden: Die Zürcher Frauenhäuser seien zu 40 Prozent mit Personen aus anderen Kantonen belegt.

Umso wichtiger sei vor diesem Hintergrund eine grossregionale Angebotsplanung – gemeinsam mit den anderen Kantonen, sagte die Leiterin der Kantonalen Opferhilfestelle, Sandra Müller Gmünder: «Wir sind froh, dass dieses Anliegen in die Revision des Opferhilfegesetzes eingeflossen ist.»

Die Teilrevision des Opferhilfegesetzes sieht konkret eine Pflicht für die Kantone vor, ein angemessenes Angebot an Schutz- und Notunterkünften sowie adäquaten Anschlusslösungen bereitzustellen. Ein entsprechender Bericht der SODK von 2024 hatte aufgezeigt, dass das Angebot weiter auszubauen und nach Zielgruppen zu differenzieren ist, woran die SODK zurzeit arbeitet.

Ab November in Betrieb

Ein weiterer Schritt im Bereich der Opferhilfe ist die schweizweite Einführung der neuen Kurznummer 142, geplant für Mai 2026. Sie soll eine Erstberatung rund um die Uhr gewährleisten. Der Kanton Zürich baut sein Angebot bereits am 1. November aus. Gewaltopfer können sich ab dann jederzeit an die Telefonnummer 044 455 2 142 wenden und dort Hilfe erhalten.

«Im Kanton Zürich wollen wir nicht bis nächstes Jahr warten und starten daher schon jetzt – vorerst mit einer ‹normalen› Nummer», erklärte die stellvertretende Geschäftsführerin der Opferberatung Zürich, Jessica Wolf, an der Medienkonferenz. Ihre Stelle setzt das neue Telefonangebot im Auftrag des Kantons um. «Auch andere Kantone, beispielsweise in der Zentralschweiz, haben die Verfügbarkeit ihrer Beratungsangebote bereits ausgebaut», ergänzte der Obwaldner Regierungsrat Christoph Amstad.

Bund und Kantone ziehen an einem Strang

Bundesrat Beat Jans betonte, dass für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt der Zugang zu Erstversorgung und Unterstützung möglichst niederschwellig gestaltet werden müsse. Er begrüsste die Fortschritte in den Kantonen und lobte insbesondere die Massnahmen des Kantons Zürich – etwa den Ausbau der Schutzplätze und das Bedrohungsmanagement.

Zudem würdigte Jans den erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts zur dynamischen elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring), das den Schutz für Betroffene weiter verbessert. Der Bundesrat nahm die Forderung der Kantone nach einer gemeinsamen Lösung auf und versicherte, dass der Bund bereit sei, sich zusammen mit den Kantonen für eine tragfähige Umsetzung einzusetzen.

Die Informationen stammen aus einer gemeinsamen Medienmitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich.

Zürioberland24/gg