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Schweiz
02.09.2025
02.09.2025 13:30 Uhr

Axenstrasse: Veloverbot temporär aufgehoben

Wegen des Rad-Events «Klausen Monument» ist das Velofahrverbot auf der Axenstrasse am 14. September 2025 vorübergehend aufgehoben.
Wegen des Rad-Events «Klausen Monument» ist das Velofahrverbot auf der Axenstrasse am 14. September 2025 vorübergehend aufgehoben. Bild: Facebook Klausen Monument
Am 14. September 2025 wird das Velofahrverbot zwischen Brunnen und Sisikon im Rahmen des «Klausen Monument» für einen Tag aufgehoben. Grund ist die Sperrung des Klausenpasses für den motorisierten Verkehr.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hebt am Sonntag, 14. September 2025, das Velofahrverbot auf der A4 Axenstrasse zwischen Brunnen und Sisikon vorübergehend auf. Der Entscheid erfolgt im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Rad-Event «Klausen Monument», der mehrere tausend Velofahrende anzieht.

Klausenpass für Autos gesperrt – Velos fahren frei

Am Veranstaltungstag bleibt der Klausenpass für den motorisierten Verkehr gesperrt, um den Radfahrenden eine sichere Überquerung zwischen den Kantonen Uri und Glarus zu ermöglichen. Damit Teilnehmende den Start- und Zielbereich sicher erreichen können, wird auch die Axenstrasse für den Veloverkehr geöffnet – eine Ausnahmeregelung, da dort normalerweise ein Velofahrverbot gilt.

Temporäre Öffnung der Axenstrasse

Das Velofahrverbot auf der Axenstrasse wird am 14. September 2025 von 06 Uhr bis 21 Uhr aufgehoben. Die entsprechende Signalisation entlang der Strecke wird während dieser Zeit abgedeckt. Nach 21 Uhr tritt das Verbot wie gewohnt wieder in Kraft.

Entlastung für den öffentlichen Verkehr

Mit der temporären Öffnung der Axenstrasse soll eine Überlastung der Veloverlad-Angebote in Bahn und Shuttle vermieden werden. Die Organisatoren und Behörden rechnen mit einer deutlichen Zunahme an Langsamverkehr auf der Axenstrasse und bitten alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme.

Zürioberland24/gg