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Kanton
29.08.2025

EKZ senkt Stromtarife

Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich passen ihre Tarifstruktur ab 2026 an.
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich passen ihre Tarifstruktur ab 2026 an. Bild: EKZ
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) senken 2026 die Stromtarife um durchschnittlich 11 Prozent. Gleichzeitig wird die Tarifstruktur modernisiert.

Wie EKZ mitteilt, wird die Stromrechnung eines durchschnittlichen 3-Personen-Haushalts mit einem Jahresverbrauch von 2500 kWh (ElCom-Profil H2) im kommenden Jahr um rund 90 Franken günstiger – eine Reduktion von 11 Prozent. Für Haushalte mit höherem Verbrauch (4500 kWh/Jahr, Profil H4) beträgt die Ersparnis 12 Prozent.

Der Grund: EKZ konnte Strom für das Jahr 2026 günstiger beschaffen. Das liegt an den tieferen Marktpreisen sowie der gestaffelten Einkaufsstrategie über zwei Jahre hinweg – von Mai 2023 bis April 2025.

Hoch- und Niedertarif fallen weg

Im kommenden Jahr ersetzt EKZ den bisherigen Hoch- und Niedertarif für gelieferte Energie durch einen saisonal differenzierten Einheitstarif. Dieser ändert sich quartalsweise und orientiert sich an realen Beschaffungskosten.

Laut EKZ liegt der neue Einheitstarif unter dem heutigen Niedertarif. Damit wird der Strombezug über das ganze Jahr betrachtet günstiger – unabhängig vom jeweiligen Quartal.

Neuer Wahltarif für dynamischen Stromverbrauch

Ab 2026 bietet EKZ zusätzlich einen freiwilligen Wahltarif mit dynamischer Netznutzung und Energiebepreisung an. Ziel ist ein netzdienliches Verbrauchsverhalten, insbesondere bei Kunden mit flexiblen Verbrauchern wie Wärmepumpen, Elektroautos oder Boilern.

Voraussetzung für diesen Tarif ist laut EKZ ein kommunikativer Smart Meter und idealerweise ein Energiemanagementsystem (EMS), da die Tarifsteuerung kaum manuell möglich ist.

Stromrechnung wird transparenter

Gemäss neuen regulatorischen Vorgaben weist EKZ ab 2026 den Messtarif separat auf der Stromrechnung aus – bisher war er Teil der Netznutzung.

Ebenfalls neu erscheint der sogenannte «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz». Dieser wird durch Swissgrid erhoben und dient unter anderem der Finanzierung von Netzverstärkungen und Industrieunterstützungen.

Anpassung bei Rückliefertarifen für PV-Anlagen

Mit Inkrafttreten des Stromgesetzes wird auch der Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen schweizweit harmonisiert. EKZ vergütet eingespeisten Solarstrom künftig zum bundesweit definierten Referenzmarktpreis (quartalsweise) sowie auf Basis der gesetzlichen Mindestvergütung.

Wie EKZ mitteilt, ist aufgrund der aktuellen Marktsituation im kommenden Jahr mit tieferen Rückliefertarifen zu rechnen. Für kleinere Anlagen wird voraussichtlich die Mindestvergütung zum Tragen kommen. Der Herkunftsnachweis wird optional mit bis zu 3 Rp./kWh vergütet.

Neue Tarife 2026

Zürioberland24/gg