Wasser ist ein kostbares Gut. Es ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, prägt beliebte Erholungslandschaften, wird als Trinkwasser oder Brauchwasser genutzt, liefert Energie für die Stromproduktion und ermöglicht eine produktive Landwirtschaft.
Um die gute Qualität des Grundwassers sicherzustellen und die schonungsvolle Nutzung der Gewässer zu regeln sowie Mensch und Umwelt vor schädigenden Ereignissen zu schützen, wurde das kantonale Wasserrecht in zwei Erlassen – dem Wassergesetz und der Wasserverordnung – neu gefasst. Die neue Gesetzgebung berücksichtigt die drei Säulen der integralen Wasserwirtschaft: Wasser nutzen, Wasser schützen und Schutz vor dem Wasser.
Versorgung mit und Nutzung von Wasser regeln
Die Gemeinden sind für die öffentliche Wasserversorgung verantwortlich. Das Betreiben der Wasserversorgung soll grundsätzlich durch die öffentliche Hand wahrgenommen werden. Neben der Nutzung als Trinkwasser bestehen noch weitere Nutzungsarten des Wassers. Wer öffentliche Gewässer, beispielsweise als Energiequelle, nutzen möchte, braucht dazu bereits heute eine Konzession oder Bewilligung und ist verpflichtet, Gebühren zu bezahlen. Die Berechnungen für deren Erhebung wurden verursachergerecht angepasst.