Mit Urteil vom 18. April 2019 hat das Bundesgericht entschieden, dass von Angehörigen erbrachte Grundpflege-Leistungen, etwa Körperpflege oder Stützstrümpfe anziehen, in einem bestimmten Rahmen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden können. Dies hat unter anderem zu einem Anstieg der verrechneten Spitex-Stunden im Kanton Zürich geführt. Auswertungen des Amts für Gesundheit sowie Zahlen der Gesundheitskonferenz Kanton Zürich (GeKoZH) zeigen dies.
Pflegequalität soll sichergestellt werden
Der Einsatz von pflegenden Angehörigen durch Spitex-Organisationen als auch deren Finanzierung ist bereits heute reguliert und wird durch die Behörden beaufsichtigt. Trotzdem besteht Handlungsbedarf: Fehlanreize bei der Finanzierung dieser Pflegeleistungen müssen angegangen werden. Zudem soll die Pflegequalität auch in der Angehörigenpflege sichergestellt werden.
Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli betont: «Pflegende Angehörige entlasten das System und ermöglichen vielen Menschen, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden. Dieses Versorgungsmodell ergänzt die professionelle Pflege sinnvoll – es darf aber nicht zur Bereicherung einzelner Organisationen führen. Klare Regeln sorgen für eine faire Finanzierung und eine weiterhin gute Qualität in der Angehörigenpflege.»
Die neuen Rahmenbedingungen hat das Amt für Gesundheit im Auftrag der Gesundheitsdirektion in enger Abstimmung mit den Gemeinden und den Spitex-Verbänden erarbeitet.