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12.08.2025

Clearway bietet«unabhängige» Stimmrechtsvertretung an

GZO-Gläubiger, die nicht persönlich an der Versammlung vom 8. September teilnehmen können, sollen sich über einen kostenlosen Service vertreten lassen können. (Symbolbild)
GZO-Gläubiger, die nicht persönlich an der Versammlung vom 8. September teilnehmen können, sollen sich über einen kostenlosen Service vertreten lassen können. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Clearway Capital Partners hat einen kostenlosen Stimmrechtsvertretungs-Dienst für alle Gläubiger eingerichtet, die nicht persönlich an der Gläubigerversammlung der GZO AG vom 8. September 2025 teilnehmen können. Wohl nicht ohne Selbstzweck.

Am 8. September 2025 findet die Gläubigerversammlung der GZO AG in Uster statt. An der Versammlung wird unter anderem der Antrag der Clearway Capital behandelt, der eine Absetzung der heutigen GZO-Sachwalter fordert. Über den eingereichten Antrag informierte Clearway Ende Juli (wir berichteten).

Jetzt setzt Clearway noch einen drauf: «Um sämtlichen Gläubigern eine Teilnahme zu ermöglichen, bietet Clearway einen kostenlosen, unabhängigen Stimmrechtsvertretungsdienst für all jene an, die nicht persönlich teilnehmen können», heisst es der Mitteilung von heute.

Darum zählt jede Stimme

Die Abstimmung erfolgt pro Kopf – das bedeutet, dass der Stimme jedes Gläubigers das gleiche Gewicht zukommt, unabhängig von der Höhe seiner Forderung. Daher sei es zentral, dass sich möglichst viele Gläubiger an der Abstimmung beteiligen.

Der mit dem Stimmrechts-Vertretungsdienst beauftragte Vertreter, lic. iur. Paul Bürgi, werde strikte nach den Anweisungen der einzelnen Gläubiger abstimmen, versichert Clearway.

Die Gläubiger haben bis zum 28. August 2025 Zeit, Vollmachtsformulare einzusenden. Dieses ist auf der GZO-Bondholder-Website abrufbar.

«Höhere Rückzahlung für Gläubiger»

Die GZO AG übte zusammen mit der Bekanntgabe der nächsten Gläubigerversammlung vergangene Woche Kritik an dem Vorschlag von Clearway, die GZO-Sachwalter abzusetzen. Bei einem Wechsel der Sachwalter sei mit einer Verzögerung des Verfahrens infolge Einarbeitungszeit zu rechnen und eingespielte Aufsichtsprozesse müssten sich erneut etablieren.

Diese Meinung teilt Clearway offenkundig nicht. Sie schreibt in ihrer Mitteilung: «Clearway ist davon überzeugt, dass der Wechsel des Sachwalters weder zu höheren Kosten noch zu einer Verlängerung des Restrukturierungszeitraums führen wird, jedoch zu einer wesentlich höheren Rückzahlung für die Gläubiger führen kann, während der laufende Betrieb des Spitals gewährleistet bleibt.»

Zürioberland24/bt