Im Rahmen der Schwerpunktaktion mussten 15 Jugendliche beanstandet werden, weil sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren für das Führen solcher Fahrzeuge nicht erreicht hatten, wie die Stadtpolizei in ihrer Mitteilung schreibt. Zudem kam es zu 13 Anzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit. In sechs Fällen mussten die jeweiligen Fahrzeuglenker aufgrund von Fahrunfähigkeit aus dem Verkehr gezogen und zur Anzeige gebracht werden.
Neue Regelung ab 1. Juli 2025
Noch vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetzesanpassung am 1. Juli 2025 kam es ausserdem vermehrt zu Ordnungsbussen, weil E-Trottinetts und E-Roller zu zweit benutzt wurden. Seit der neuen Regelung ist das Mitführen einer zusätzlichen Person auf einem E-Roller oder E-Scooter jedoch zulässig, sofern die lenkende Person mindestens 16 Jahre alt ist und das Fahrzeug über geeignete Fussraster für beide Personen verfügt.
Trendfahrzeuge sind immer häufiger im Strassenverkehr anzutreffen. Für diese Fahrzeugkategorien gelten grundsätzlich dieselben Regeln, wie für Fahrräder und Motorfahrräder.
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