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Hittnau
16.07.2025

Behördenmitglieder sollen besser entschädigt werden

Die geplante Anpassung der Entschädigungen beträgt 5‘000 Franken im Jahr. (Symbolbild)
Die geplante Anpassung der Entschädigungen beträgt 5‘000 Franken im Jahr. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock
Der Gemeinderat hat eine Teilrevision der Entschädigungsverordnung für Behörden zuhanden der Gemeindeversammlung vom 22. September 2025 verabschiedet. Er beantragt den Stimmberechtigten unter anderem eine Anpassung der Grundpauschale beim Gemeindepräsidium.

Im Hinblick auf die neue Amtsperiode 2026–2030 hat der Gemeinderat die Behördenentschädigungen überprüft.

Bei einem Vergleich mit den Bezirksgemeinden sei festgestellt worden, dass insbesondere bei der Grundpauschale des Gemeindepräsidiums eine auffällige Differenz zu anderen Gemeinden bestehe. Auch für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) und die Sozialbehörde seien die fixen Entschädigungen bisher vergleichsweise niedrig.

Mehrkosten von 5‘000 Franken im Jahr

Mit einer Teilrevision der Entschädigungsverordnung sollen die Pauschalen für Gemeinderat und Behördenmitglieder deshalb angepasst werden. Die Entschädigung soll so den Zeitaufwand und das Engagement für die Allgemeinheit adäquat widerspiegeln, heisst es in einer Mitteilung des Gemeinderats.

Insgesamt entstehen mit den Anpassungen lediglich Mehrkosten von 5000 Franken pro Jahr.

Die Teilrevision der Entschädigungsverordnung wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 22. September 2025 vorgelegt.

Pfäffikon24/bt