Wie BirdLife Schweiz berichtet, können nicht fachgerecht isolierte Strommasten für Vögel mit grosser Spannweite zur tödlichen Gefahr werden. Wenn Vögel gleichzeitig einen stromführenden und einen geerdeten Teil berühren, erleiden sie einen sofortigen Stromschlag.
Besonders gefährdet sind Arten wie der Uhu, Greifvögel und Störche. Die neue Regelung sieht vor, dass gefährliche Masten auf Mittelspannungsebene bis 2035 und auf Hochspannungsebene bis 2040 saniert werden müssen.
Proaktive Sanierung entscheidend
Raffael Ayé, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz, betont die Bedeutung der Neuerung: «Der Bundesrat hat einen für den Vogelschutz wichtigen Entscheid gefällt. Damit kann der vielfache Stromtod von gefährdeten Arten wie dem Uhu verhindert werden.»
Ayé weist darauf hin, dass bisher oft erst nach Todesfällen von Vögeln saniert wurde, was nicht ausreichend sei. «Die Frist von bis zu 15 Jahren ist lang; wichtig ist, dass nun sofort mit der Sanierung begonnen wird.»