«Mit dem neuen GAV machen wir einen grossen Schritt in die richtige Richtung, um unser Gewerbe wieder attraktiver zu gestalten», erklärt Pirmin Corradini, Präsident des Berufsverbands Bäckerei & Confiserie Schweiz. Der Berufsverband ist Teil der Arbeitnehmerorganisation Hotel & Gastro Union, die sich für verbesserte Arbeitsbedingungen für Lernende, Ungelernte und ausgebildete Fachkräfte einsetzt.
Mindestlöhne erhöht
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Schweizer Bäckerei- und Confiserie-Branche tritt per 1. Juli in Kraft und bringt verschiedene Neuerungen mit sich. Wie der Berufsverband Bäckerei & Confiserie Schweiz mitteilt, wurden unter anderem die Mindestlöhne erhöht und eine automatische Teuerungsanpassung eingeführt. Je nach Qualifikation gelten neu unterschiedliche Lohnuntergrenzen, auch Lernende sind neu dem GAV unterstellt und erhalten gestaffelte Mindestlöhne sowie einen 13. Monatslohn.
Neu geregelt ist auch der Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche – mindestens ein ganzer Ruhetag ist verbindlich, der zweite kann in zwei Halbtage aufgeteilt werden. Zudem sieht der GAV vor, dass pro Jahr zwölf zusammenhängende Ruhetage an Wochenenden gewährt werden müssen.