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Russikon
23.06.2025
03.07.2025 11:23 Uhr

Dorfzentrum wird weiterentwickelt

Mit einem aktuellen Beschluss legt der Gemeinderat Russikon die planerische und finanzielle Grundlage für das Gebiet «Oberdorf» und das «Zentrum».
Mit einem aktuellen Beschluss legt der Gemeinderat Russikon die planerische und finanzielle Grundlage für das Gebiet «Oberdorf» und das «Zentrum». Bild: Gemeinde Russikon
Der Gemeinderat Russikon hat den Quartierplan «Russikon Oberdorf» festgesetzt und eine Investition zur Erschliessung und Parkierung im Bereich «Russikon Zentrum» und «Oberdorf» beschlossen.

Am 18. Juni 2025 hat der Gemeinderat Russikon den Quartierplan «Russikon Oberdorf», datiert vom 30. August 2024 festgesetzt. Der Quartierplan bildet die Grundlage für die künftige bauliche Entwicklung des Gebiets und regelt insbesondere die Erschliessung und Parzellierung. Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung Russikon während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Finanzierung von 2,5 Mio. Franken

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Privaten Gestaltungsplans «Russikon Zentrum» und dem Quartierplan «Russikon Oberdorf» hat der Gemeinderat zudem einen Betrag von rund 2,5 Mio. Franken in die Investitionsrechnung aufgenommen. Damit wird die Finanzierung der Parkierungsanlagen sowie der Groberschliessung des Gebiets sichergestellt. Wie die Gemeinde schreibt, dient die Massnahme der langfristigen Entwicklung und der verkehrstechnischen Anbindung des neuen Quartiers.

Rekurs innert 30 Tagen

Gegen den Beschluss zur Festsetzung des Quartierplans kann innert 30 Tagen schriftlich beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Gegen den Beschluss über die Bewilligung der gebundenen Ausgaben kann innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, 8330 Pfäffikon, eingereicht werden. Auch hier sind Antrag, Begründung sowie Beweismittel beizulegen.

Pfäffikon24/gg