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Kanton
05.06.2025

Neue Hundeverordnung seit dem 1. Juni

Wer einen neuen Hund übernimmt oder neu in den Kanton zieht, muss einen praktischen Ausbildungskurs besuchen. (Symbolbild)
Wer einen neuen Hund übernimmt oder neu in den Kanton zieht, muss einen praktischen Ausbildungskurs besuchen. (Symbolbild) Bild: Kanton Zürich
Seit dem 1. Juni 2025 gelten im Kanton Zürich neue Vorgaben für Hundehaltende. Dabei sind ein theoretischer Ausbildungskurs mit Prüfung sowie ein praktischer Ausbildungskurs für bestimmte Hundehaltende vorgesehen.

Wer zum ersten Mal einen Hund hält oder seit über zehn Jahren keine Hundehaltung mehr hatte, muss einen theoretischen Ausbildungskurs mit Prüfung absolvieren. Dieser ist spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.

Praktischer Ausbildungskurs

Wer einen neuen Hund übernimmt oder neu in den Kanton zieht, muss einen praktischen Ausbildungskurs – unabhängig von Grösse oder Rasse des Hundes – besuchen. Der Kurs kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

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Zürioberland24/bt