Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des GZO
Die vom Stadtrat beantragten 12,76 Mio. Franken zur Sanierung des Spitals müssten am Finanzmarkt aufgenommen werden, was zu jährlichen Zinszahlungen von rund 200'000 Franken führen würde, schreibt die RPK in ihrer Mitteilung.
«Verschiedene Kommissionsmitglieder hegen Zweifel, dass die GZO AG Spital Wetzikon diese Investition und die Zinsen je zurückzahlen kann», schreibt die RPK in ihrem Bericht weiter.
Die Kommission erachtet zudem den Businessplan als zu optimistisch und befürchtet, dass auch in Zukunft weitere Mittel bereitgestellt werden müssen.
Im Finanz- und Aufgabenplan 2024 bis 2028 wird darauf hingewiesen, dass für eine zukünftige ausgeglichene Erfolgsrechnung ein straffer Haushaltsvollzug, inklusive Leistungsüberprüfung und Leistungsverzicht notwendig sein werden. Mit einer zusätzlichen Investition in das GZO würde dieser Umstand verstärkt.
«Nicht zuletzt ist die Spitalfinanzierung eine kantonale Aufgabe und es fragt sich, ob es für eine Gemeinde, die durch den Finanzausgleich erhebliche finanzielle Mittel erhält, stimmig und finanziell korrekt ist, sich ein Regionalspital zu leisten, von dem die Gesundheitsdirektion überzeugt ist, dass es für die gesundheitliche Versorgung nicht notwendig ist», so die RPK weiter.
Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder stehe dem Geschäft deshalb ablehnend gegenüber.