Wie die Gemeinden Dürnten und Hinwil schreiben, informierte die Fluggruppe Hasenstrick die beiden Gemeinden darüber, dass das Gesuch betreffend Anpassung des Betriebsreglements des Flugfelds Hasenstrick formell zurückgezogen wurde. «Gemäss Rückmeldung des Bundesamts für Zivilluftfahrt hat der Rückzug des Gesuchs die Einstellung des laufenden Verfahrens zur Folge.» Der Flugplatz Hasenstrick werde demgemäss nicht wie beantragt wieder in Betrieb genommen. Eine Reaktivierung des Flugfeldes für E-Hängegleiter und Helikopter erfolge somit nicht.
Weiter schreiben die Gemeinden: «Für die Durchführung öffentlicher Helikopter-Flugveranstaltungen ausserhalb eines Flugplatzes ist die Zustimmung der Standortgemeinde erforderlich. Entsprechende Gesuche müssen durch die Behörde im Einzelfall geprüft werden. Der Erlass eines generellen Verbots für Flugveranstaltungen ist aufgrund von übergeordnetem Recht nicht zulässig.» Weiter sei die Gemeinde nicht befugt, Einzelflüge von Helikoptern zu beschränken.