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03.06.2025

Vorzeitiges Aus für Flugplatz Hasenstrick

Der Wiedereröffnungsprozess vom Flugplatz Hasenstrick ist bis auf weiteres beerdigt.
Der Wiedereröffnungsprozess vom Flugplatz Hasenstrick ist bis auf weiteres beerdigt. Bild: Fluggruppe Hasenstrick/ZO24
Das Gesuch betreffend Anpassung des Betriebsreglements für das Flugfeld Hasenstrick wurde zurückgezogen. Es hat die Einstellung des Verfahrens zur Folge. Die Fluggruppe Hasenstrick übt Kritik am Grundstückbesitzer.

Wie die Gemeinden Dürnten und Hinwil schreiben, informierte die Fluggruppe Hasenstrick die beiden Gemeinden darüber, dass das Gesuch betreffend Anpassung des Betriebsreglements des Flugfelds Hasenstrick formell zurückgezogen wurde. «Gemäss Rückmeldung des Bundesamts für Zivilluftfahrt hat der Rückzug des Gesuchs die Einstellung des laufenden Verfahrens zur Folge.» Der Flugplatz Hasenstrick werde demgemäss nicht wie beantragt wieder in Betrieb genommen. Eine Reaktivierung des Flugfeldes für E-Hängegleiter und Helikopter erfolge somit nicht.

Weiter schreiben die Gemeinden: «Für die Durchführung öffentlicher Helikopter-Flugveranstaltungen ausserhalb eines Flugplatzes ist die Zustimmung der Standortgemeinde erforderlich. Entsprechende Gesuche müssen durch die Behörde im Einzelfall geprüft werden. Der Erlass eines generellen Verbots für Flugveranstaltungen ist aufgrund von übergeordnetem Recht nicht zulässig.» Weiter sei die Gemeinde nicht befugt, Einzelflüge von Helikoptern zu beschränken.

«Völlig unerwartet und unbegründet kündete uns der Grundstückbesitzer den Nutzungsvertrag per Juli 2025.»
Fluggruppe Hasenstrick

Heftige Kritik

Wie die Fluggruppe Hasenstrick auf ihrer Website schreibt, habe der Grundstückbesitzer, die Agensa AG, «völlig unerwartet und unbegründet» den Nutzungsvertrag per Juli 2025 gekündigt.

«Wir bedauern diese Handlung sehr, sind aber rechtlich machtlos und die starrköpfigen Herren lassen leider nicht mit sich sprechen.» Mit dieser Handlung sei der Wiedereröffnungsprozess abgebrochen, BAZL, Kanton, Gemeinden und die Fluggruppe hintergangen worden und der Flugplatz bis auf weiteres beerdigt.

Eingeschränkte Helikopter-Rundflugtage

Als Massnahme auf die seitens der Bevölkerung geäusserten Anliegen habe der Gemeinderat Dürnten entschieden, die Anzahl Helikopter-Rundflugtage künftig auf maximal drei Tage pro Jahr zu beschränken. Für Rundflüge an Sonn- und Feiertagen werde die Gemeinde keine Zustimmung mehr erteilen.

Zürioberland24/bt