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Pfäffikon ZH
27.05.2025
27.05.2025 14:00 Uhr

Einheitliche Parkregelung für Sportanlagen

Die Einführung der Parkgebühren ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. (Symbolbild)
Die Einführung der Parkgebühren ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Andrzej Rembowsk
Ab dem 4. Quartal 2025 werden auf drei Sportanlagen in Pfäffikon einheitliche Parkgebühren eingeführt – die Badi am See ist davon ausgenommen.

Im Rahmen der Umsetzung von Vorgaben zum Moorschutz sowie des Projekts Mobilität und Umwelt Pfäffikersee wurden in Seenähe Parkplätze aufgehoben und Parkgebühren vereinheitlicht. Dadurch wird eine stärkere Nutzung der verbleibenden Parkplätze auf den Sportanlagen Barzloo, Saumholz und Mettlen erwartet.

Aktuell gelten unterschiedliche Regelungen

Aktuell gelten auf diesen Anlagen unterschiedliche Regelungen: Während in Barzloo ein Parkverbot für Dauerparkierer besteht und das Parkieren kostenlos ist, gibt es bei der Schiessanlage Saumholz bisher keine Regelung. Dies führt zu vermehrter Fremdnutzung. Die Parkplätze der Sporthalle Mettlen werden bereits seit 2010 bewirtschaftet.

Ab der zweiten Stunde 1 Franken pro Stunde

Künftig soll auf allen drei Anlagen eine einheitliche Lösung gelten: Die erste Stunde bleibt kostenlos, ab der zweiten Stunde wird eine Gebühr von 1 Franken pro Stunde erhoben. Die Parkuhr muss immer genutzt werden, auch bei kurzer Parkdauer.

Wie die Gemeindeverwaltung schreibt, erfolgt die Einführung der neuen Regelung in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen und Nutzergruppen. Sie soll eine geregelte Nutzung sicherstellen, ohne sportlich aktive Personen unnötig zu belasten.

Pfäffikon24/gg