Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030» (AU 2030) soll die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden. Das Ziel der Reform ABU 2030 ist, den allgemeinbildenden und den berufskundlichen Unterricht enger zu verschränken, den Bereich «Sprache und Kommunikation» zu stärken und das Qualifikationsverfahren neu auszurichten. Der Kanton Zürich hat festgelegt, dass es einen einheitlichen kantonalen ABU-Lehrplan geben soll.
Neue Mindestvorschriften für Allgemeinbildung
Die im April 2025 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation erlassenen neuen Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sehen weiterhin ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren vor. Die Note des Qualifikationsverfahrens errechnet sich aus je einem Drittel der Erfahrungsnote, der Vertiefungsarbeit sowie der Schlussprüfung. Diese kann mündlich oder schriftlich durchgeführt werden. Die Kantone haben die Wahl über den Durchführungsmodus der Schlussprüfung.