Ein Kind kann mit der Justiz in Berührung kommen, weil es – als Opfer, Täter, Zeuge oder in der Rolle des Angehörigen – Teil eines Strafverfahrens ist, weil die Eltern sich in einem hochstrittigen Scheidungsprozess befinden oder aus anderen Gründen. Wichtig ist in jedem Fall, dass das betroffene Kind die Verfahrensschritte versteht, dass es sich einbringen kann und dass seine Stimme gehört wird.
In der Direktion der Justiz und des Innern laufen deshalb seit 2018 Bestrebungen für eine kinderfreundliche Justiz. Es geht einerseits darum, den Kinderschutz zu verbessern, so der Kanton Zürich. Gleichzeitig will die Direktion damit die gesellschaftliche Teilhabe fördern. 2021 lancierte Direktionsvorsteherin Jacqueline Fehr daher das Projekt «Child-friendly Justice». Im Rahmen dieses Projekts entstand der Bericht «Kindgerechte Zürcher Justiz im Zuständigkeitsbereich der Direktion der Justiz und des Innern».
Fünf Einheiten
Der Bericht besteht zum einen aus einer Bestandesaufnahme zu den fünf Einheiten, die sich mit Verfahren beschäftigen, an denen Kinder beteiligt sein können: der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrechtspflege, dem Gemeindeamt, Justizvollzug und Wiedereingliederung sowie der Kantonalen Opferhilfestelle.
Zum anderen formuliert der Bericht Massnahmen, die dazu beitragen können, die Kinderfreundlichkeit der Verfahren zu verbessern. Regierungsrätin Jacqueline Fehr, die den Bericht vor den Medien präsentierte, sagt dazu: «Wir sind in den letzten Jahren Schritt für Schritt weitergekommen, aber wir sind noch nicht am Ziel.» Herausforderungen würden beispielsweise beim Tempo bestehen: Bei Justizverfahren, in die Kinder involviert sind, sei es besonders wichtig, dass sie rasch abliefen, sagte die Regierungsrätin. Anspruchsvoll bleibe auch die Ambition, dass alle Fachleute, die an Verfahren mit Kindern mitarbeiten würden, über spezifische Aus- oder Weiterbildungen verfügten.