Von den im Kanton Zürich lebenden 10- bis 17-jährigen Jugendlichen gerieten im vergangenen Jahr 6’290 mit dem Gesetz in Konflikt – ein Rückgang um 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 6’648). Auch die Jugendgewalt nahm ab: Insgesamt wurden 954 Jugendliche verzeigt – 4,2 Prozent weniger als im Vorjahr (2023: 996).
Roland Zurkirchen, Leitender Oberjugendanwalt, ordnet diese Entwicklung jedoch differenziert ein: «Wir wissen, dass Jugendkriminalität wie auch Jugendgewalt in Wellenbewegungen verlaufen». Gesellschaftliche und geopolitische Ereignisse hätten einen starken Einfluss. «Im Mehrjahresvergleich stellen wir fest, dass rund 5 Prozent der Jugendlichen mit dem Gesetz in Konflikt geraten».
Strafen und Schutzmassnahmen 2024
Im vergangenen Jahr erliessen die fünf Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich 5’041 Strafbefehle, in 51 Fällen erhoben sie Anklage bei den Jugendgerichten. Da es sich bei einem Grossteil der erledigten Fälle um leichte bis mittelschwere Delikte handelte – etwa Fahren ohne Billett oder kleinere Vermögensdelikte wie geringfügige Diebstähle und Sachbeschädigungen, waren auch die ausgesprochenen Sanktionen entsprechend gelagert.
Insgesamt verhängten die Jugendanwaltschaften 4’694 Strafen (2023: 5’524): In rund 64 Prozent der Fälle wurde ein Verweis ausgesprochen, vergleichbar mit einer gelben Karte im Fussball. Persönliche Leistungen und Bussen wurden in 15 bzw. 19 Prozent der Fälle angeordnet. Freiheitsentzüge machten 2 Prozent aus, Strafbefreiungen 0,1 Prozent beziehungsweise 5 Fälle.
Wie schon in den Vorjahren haben die Jugendanwaltschaften Gewaltstraftaten prioritär und im direkten Gespräch mit den Jugendlichen behandelt. 3’995 Strafbefehle (rund 79 Prozent) von minderschweren Delikten wurden schriftlich erlassen. Die Ausgaben für Schutzmassnahmen gingen auf 17,4 Mio. Franken zurück (2023: 19,3 Mio. Franken).