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Kanton
09.05.2025

Kantonale Beiträge für Opfer von Zwangsmassnahmen

Ab 2026 erhalten Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich einen Solidaritätsbeitrag.
Ab 2026 erhalten Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich einen Solidaritätsbeitrag. Bild: Pixabay
Ab 2026 sollen Menschen, die im Kanton Zürich von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen waren, einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken erhalten. Der Regierungsrat beantragt dazu einen Rahmenkredit beim Kantonsrat.

Seit dem Erlass des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) hat das Staatsarchiv rund 1'500 Betroffene bei der Aktensuche und der Einreichung eines Gesuchs um einen Solidaritätsbeitrag des Bundes begleitet.

Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken 

Zusätzlich zur Auszahlung des Bundes möchte nun der Kanton Zürich einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25'000 Franken ausbezahlen, denn auch er hat in der Vergangenheit fürsorgerische Zwangsmassnahmen verhängt und Fremdplatzierungen angeordnet. Mit der finanziellen Entschädigung möchte der Kanton Zürich seinen Beitrag zur Wiedergutmachung des begangenen Unrechts leisten.

Gesuchstellung an das Staatsarchiv

Betroffenen Personen wird das Staatsarchiv ein Formular zur Verfügung stellen, um ihr Gesuch einzureichen. Als Nachweis für die Beitragsberechtigung gilt die Verfügung des Bundes, wonach die gesuchstellende Person als Opfer im Sinne des AFZFG anerkannt wird.

Daneben muss die betroffene Person glaubhaft machen, dass eine Behörde im Kanton Zürich ihr gegenüber eine fürsorgerische Zwangsmassnahme oder eine Fremdplatzierung veranlasst hat. Das Staatsarchiv prüft und entscheidet über die Gesuche. Wer schon einen Solidaritätsbeitrag von einem anderen Kanton, von der Stadt Zürich oder von einer anderen Gemeinde erhalten hat, hat keinen Anspruch auf den kantonalen Solidaritätsbeitrag. Die ersten Gesuche werden im Jahr 2026 entgegengenommen.

Kosten für die Ausrichtung des Solidaritätsbeitrags

Zur Finanzierung der kantonalen Solidaritätsbeiträge beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von 20 Mio. Franken. Diesem Betrag liegt die Annahme zugrunde, dass rund 800 Gesuche eingehen und gutgeheissen werden. Der Rahmenkredit wird aus den allgemeinen Staatsmitteln finanziert.

Zürioberland24/gg