Seit dem Erlass des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) hat das Staatsarchiv rund 1'500 Betroffene bei der Aktensuche und der Einreichung eines Gesuchs um einen Solidaritätsbeitrag des Bundes begleitet.
Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken
Zusätzlich zur Auszahlung des Bundes möchte nun der Kanton Zürich einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25'000 Franken ausbezahlen, denn auch er hat in der Vergangenheit fürsorgerische Zwangsmassnahmen verhängt und Fremdplatzierungen angeordnet. Mit der finanziellen Entschädigung möchte der Kanton Zürich seinen Beitrag zur Wiedergutmachung des begangenen Unrechts leisten.