An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 entscheiden die Stimmberechtigten über die Verordnung zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB-Verordnung). Vorab hat der Gemeinderat bereits die Ausführungsbestimmungen erlassen, um volle Transparenz über die Kosten zu schaffen.
Höhere Subventionen und neue Elternbeiträge
Mit der neuen FEB-Verordnung werden das Elternbeitragsreglement und die KITA-Verordnung durch die Ausführungsbestimmungen zur FEB-Verordnung ersetzt. Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, die Subventionen für den Mittelstand auszuweiten und die Subventionsgrenze von 100'000 Franken auf 150'000 Franken zu erhöhen. Für das Mittagsmodul wird ein Elternbeitrag von 10 bis 20 Franken pro Kind eingeführt.
Die Mehrkosten von rund 200'000 Franken entstehen durch den Wechsel zu Betreuungsgutscheinen (50'000 Franken) und die Erhöhung der Subventionsgrenze (150'000 Franken). Mit den neuen Regelungen möchte der Gemeinderat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Standortattraktivität steigern. Das System ist zudem einfacher zu berechnen und reduziert den administrativen Aufwand.
Wie die Gemeinde schreibt, zeigen Studien, dass Kita-Beiträge volkswirtschaftlich kostenneutral sind, da sie der Wirtschaft wichtige Arbeitskräfte zur Verfügung stellen.