Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten das neue Stromgesetz gutgeheissen. Hauptpfeiler bilden einerseits der Ausbau erneuerbarer Energien für mehr Strom im Winter und anderseits die Erhöhung der Versorgungssicherheit dank gesetzlicher Energiereserve.
Stromvermarktung im Quartier
Für die Bevölkerung ergeben sich neue Möglichkeiten zur Nutzung selbst erzeugter Elektrizität. Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz soll es künftig möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder innerhalb des Stadtgebietes zu vermarkten.
Die zwei wichtigsten Instrumente dafür sind der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
«Die Stossrichtung ist klar: Solarstrom soll möglichst dort genutzt werden, wo er produziert wird – so werden die Stromnetze geschont. Gleichzeitig wird die Einspeisevergütung stärker den Marktkräften ausgesetzt», schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung. Dies werde einen zusätzlichen Anreiz schaffen, den Strom nicht einfach ins Netz einzuspeisen, sondern mehrheitlich mit einem der neuen Instrumente zu handeln.
Info-Anlass am 6. Mai
Die Stadt Illnau-Effretikon lädt am 6. Mai 2025 zu einen «Energie-Apéro» in den Stadthaussaal. Dort erklären regionale Solarunternehmen ihr Angebot, zudem referieren Fachexperten über die Solar-Energieproduktion und -nutzung sowie über die neue Stromgesetzgebung. Dazu gibt es kostenfreie Kurzberatungen.
Energie-Apéro
Dienstag, 6. Mai 2025, ab 18.15 Uhr
Stadthausaal, Märtplatz 23, Effretikon