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Natur & Umwelt
26.03.2025
26.03.2025 12:40 Uhr

Gesucht: Projekte für feuchte Wälder

Bis zum 3. November 2025 können Vorzeigeprojekte zur Förderung von feuchten Wäldern eingereicht werden.
Bis zum 3. November 2025 können Vorzeigeprojekte zur Förderung von feuchten Wäldern eingereicht werden. Bild: Pro Natura
Alle zwei Jahre prämiert Pro Natura mit dem Elisabeth und Oscar Beugger-Preis herausragende Projekte im Natur- und Landschaftsschutz. Gesucht werden für 2026 Projekte zur Förderung feuchter Wälder. Einsendeschluss ist der 3. November 2025. Das Preisgeld beträgt 50'000 Franken.

Pro Natura verleiht den Elisabeth und Oscar Beugger-Preis im Namen der Emanuel und Oscar Beugger-Stiftung an private oder öffentlich-rechtliche Institutionen. Der Preis wird alle zwei Jahre an beispielhafte Naturschutzprojekte in der Schweiz vergeben. Dabei zeichnen wir ausserordentliche Bemühungen in den Bereichen «Artenschutz und Artenförderung», «Schutzgebiete» und «Landschaftsschutz» aus. Der mit 50‘000 Franken dotierte Preis ist einer der bedeutendsten Naturschutzpreise des Landes. 

Thema 2026: Feuchte Wälder

Menschliche Eingriffe haben in den letzten Jahrzehnten feuchte Waldflächen stark reduziert und beeinträchtigt. Mittlerweile hat man die Bedeutung dieses wichtigen Lebensraumes jedoch erkannt: Feuchte Wälder gewinnen nicht nur als Lebensraum, sondern auch als Wasserspeicher und -filter mit zunehmender Klimaerhitzung an Bedeutung.

Für die Auszeichnung kommen beispielhafte Projekte in Frage, die sich für mehr feuchte Wälder einsetzen. Beispielsweise Projekte, welche die natürliche Dynamik feuchter Flächen im Wald erhalten, Projekte welche bestehende Feuchtstandorte oder natürliche Quellen langfristig sichern oder Projekte, in welchen beeinträchtigte Quellstandorte renaturiert oder eingebaute Drainagen aufgehoben werden.

Bewerbungen bis 3. November

Bis zum 3. November 2025 können Vorzeigeprojekte von privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen eingereicht werden. Bei Projekteingabe sollen die Projekte in Planung oder zu Beginn der Ausführung stehen.

Ausgeschlossen sind Projekte von Einzelpersonen, Projekte, bei welchen der Pro Natura Zentralverband oder eine Pro Natura Sektion die operative Leitung hat oder Projekte, die zu über einem Drittel von Pro Natura mitfinanziert werden.

Weitere Infos

Zürioberland24/gg