Bis Ende 2016 sahen das Bundesrecht und das kantonale Recht verpflichtende Ausbildungskurse für alle Hundehaltende vor – mit Theorie- und Praxisnachweisen für Ersthundehaltende sowie zusätzlichen Kursen für grosse oder massige Hunde.
Kurse nur für grosse oder massige Hunde
Seit der Aufhebung des Bundesobligatoriums per 1. Januar 2017 galt nur noch die kantonale Hundegesetzgebung, nach der nur Haltende von grossen oder massigen Hunden einen Kurs besuchen mussten. Auch die theoretische Schulung für Ersthundehaltende entfiel.
2016 wurden Initiativen zur Abschaffung der kantonalen Ausbildungspflicht für Hundehalter eingereicht. Der Kantonsrat entschied 2018, die Ausbildungspflicht komplett aufzuheben. Ein Referendum 2019 führte jedoch zu einer Volksabstimmung, bei der sich rund 70 Prozent der Stimmberechtigten für die Beibehaltung aussprachen. In der Folge schlug der Regierungsrat vor, die Pflicht auf alle Hunderassen auszudehnen, mit einem Theoriekurs für Ersthundehaltende und einem Praxiskurs für alle Hundehaltenden.
Am 17. April 2019 legte der Regierungsrat eine Änderung des Hundegesetzes vor, die der Kantonsrat 2021 genehmigte. Gegen die Verordnung wurden zwei Beschwerden erhoben. Eine wurde abgewiesen, die andere führte zur Aufhebung der Befristung der Bewilligung für Ausbilder. Das Bundesgericht wies die Beschwerde am 29. Februar 2024 ab.