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Kanton
21.03.2025

Obligatorische Hundekurse für alle Hundehaltenden

Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich zu fördern.
Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich zu fördern. Bild: Kanton Zürich
Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität.

Bis Ende 2016 sahen das Bundesrecht und das kantonale Recht verpflichtende Ausbildungskurse für alle Hundehaltende vor – mit Theorie- und Praxisnachweisen für Ersthundehaltende sowie zusätzlichen Kursen für grosse oder massige Hunde.

Kurse nur für grosse oder massige Hunde

Seit der Aufhebung des Bundesobligatoriums per 1. Januar 2017 galt nur noch die kantonale Hundegesetzgebung, nach der nur Haltende von grossen oder massigen Hunden einen Kurs besuchen mussten. Auch die theoretische Schulung für Ersthundehaltende entfiel.

2016 wurden Initiativen zur Abschaffung der kantonalen Ausbildungspflicht für Hundehalter eingereicht. Der Kantonsrat entschied 2018, die Ausbildungspflicht komplett aufzuheben. Ein Referendum 2019 führte jedoch zu einer Volksabstimmung, bei der sich rund 70 Prozent der Stimmberechtigten für die Beibehaltung aussprachen. In der Folge schlug der Regierungsrat vor, die Pflicht auf alle Hunderassen auszudehnen, mit einem Theoriekurs für Ersthundehaltende und einem Praxiskurs für alle Hundehaltenden.

Am 17. April 2019 legte der Regierungsrat eine Änderung des Hundegesetzes vor, die der Kantonsrat 2021 genehmigte. Gegen die Verordnung wurden zwei Beschwerden erhoben. Eine wurde abgewiesen, die andere führte zur Aufhebung der Befristung der Bewilligung für Ausbilder. Das Bundesgericht wies die Beschwerde am 29. Februar 2024 ab.

Revidierte Hundeverordnung ab 1. Juni

Das Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird, am 1. Juni 2025 in Kraft und bringen drei wesentliche Änderungen für Hundehaltende und Hundetrainer mit sich.

Künftig müssen alle neuen oder wiedereingestiegenen Hundehaltenden einen Theoriekurs absolvieren, der grundlegende Kenntnisse zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung vermittelt und mit einer Prüfung abschliesst.

Zudem wird eine praktische Ausbildung für alle Hundehaltenden eingeführt, die nun einen sechsstündigen Kurs absolvieren müssen, unabhängig von der Hundgrösse oder -rasse. Dieser Kurs soll die Halter zur Grunderziehung des Hundes und zu sicherem Umgang in verschiedenen Alltagssituationen befähigen.

Schliesslich müssen Hundetrainerinnen und -trainer eine theoretische sowie praktische Prüfung bestehen, um eine Bewilligung des Veterinäramtes zu erhalten und einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherzustellen.

Respektvolles Miteinander von Mensch und Hund 

Diese Anpassungen verbessern die Qualität der Hundeausbildung und vereinfachen sie zugleich, indem sie auf alle Hunderassen ausgeweitet wird. Das revidierte Hundegesetz und die dazugehörige Verordnung fördern ein respektvolles Miteinander von Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich.

Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung – die neuen Regelungen nehmen ihn stärker in die Pflicht. Die Ausbildungspflicht stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Hundekurse wirken präventiv und fördern sowohl Sicherheit als auch Tierwohl.

Zürioberland24/gg