Die Gemeindeversammlung Hinwil entschied am 20. März 2024, die Bau- und Zonenordnung (BZO) um drei Artikel betreffend Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohnten oder teilweise bewohnten Liegenschaften zu erweitern. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verweigerte daraufhin die Genehmigung der Anpassung der BZO mit Verfügung vom 28. Januar 2025. Gegen diese Verfügung wurde durch den Gemeinderat Hinwil vor Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben.
Die Gemeinde Hinwil setzt sich für den Schutz der Bachtelregion ein und hat mehrfach ihre Bedenken gegen den Bau von Windanlagen im Schutzgebiet geäussert, so der Gemeinderat in seiner Mitteilung.
Schönwis bleibt im Richtplan
Die Gemeinde Hinwil brachte mehrmals ihre kritische Haltung gegenüber den kantonalen Bestrebungen zum Ausdruck, im Schutzgebiet des Bachtel/Allmen den Bau von Windanlagen zu ermöglichen. Auf den Standort Bachtel hat der Kanton im kantonalen Richtplan unterdessen verzichtet. Der Standort Schönwis bleibt im Richtplan jedoch erhalten.
Am 20. März 2024 sprach sich die Gemeindeversammlung für einen Mindestabstand von Windkraftanlagen aus, woraufhin der Gemeinderat gegen die Ablehnung der Bestimmungen durch das Amt für Raumentwicklung rechtlich vorgeht.