Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Er geht davon aus, dass es insbesondere aufgrund der Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren ein Potenzial zur Beschleunigung der Verfahren gibt.
Verkürzung der Behandlungsfrist
Die beantragte Verkürzung der Behandlungsfrist stammt aus einer Motion von FDP, SVP und GLP, die der Kantonsrat im Februar 2023 mit 96 zu 73 Stimmen angenommen hat.
Auf die ebenfalls geforderte Verkürzung der Vorprüfungsfrist von drei auf zwei Wochen verzichtet der Regierungsrat jedoch. Er berücksichtigt damit Bedenken aus der Vernehmlassung, dass eine zu kurze Vorprüfung das Baubewilligungsverfahren insgesamt eher verlängern würde.