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Pfäffikon ZH
13.03.2025
13.03.2025 14:53 Uhr

Neue Nutzungsbedingungen für Pfäffiker Vereine

Vereine aus Pfäffikon profitieren von den neuen Sporthallentarifen.
Vereine aus Pfäffikon profitieren von den neuen Sporthallentarifen. Bild: Gemeinde Pfäffikon
Die Initianten der Einzelinitiative «kostenfreie Nutzung von Sporthallen und Objekten für Pfäffiker Vereine» und die Gemeinde Pfäffikon haben einen Kompromiss erreicht, der zu angepassten Miettarifen und Reglementen führt. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen.

Hier sind die wichtigsten Änderungen der angepassten Nutzungsbedingungen für Sporthallen und Objekte in Pfäffikon.

Anpassung während den Schulferienzeiten

Nebst sämtlichen Turn- und Sporthallen sowie dem Lehrschwimmbecken Steinacker können die Dorfvereine (Dauerbeleger) ab dem Schuljahr 2025/26 zusätzlich die Singsäle während der Schulferien für maximal 8 Wochen pro Jahr zu den üblichen Zeiten mieten. Es gilt der generelle Belegungsplan. Damit dies möglich ist, sind zukünftig unterschiedliche Belegungen tagsüber und am Abend erforderlich.

Mit Ausnahme der Kinderwoche der Kirche Neuhof in den Sommerferien wird die Infrastruktur in den Ferien für Kinderbetreuungs-Ferienangebote in Zukunft nur noch bis spätestens 18:00 Uhr vermietet.

Anpassung der Tarife

Neu soll die Benützung auch für die Dorfvereine mit Erwachsenen während der Schulzeit gratis sein. Während der Schulferien wird den Dorfvereinen ein Rabatt von 90% auf die, gemäss Teilkostenrechnung, effektiven Kosten gewährt. Dazu wird eine zusätzliche Einzelbelegungs-Tarifstufe für die Dorfvereine (Tarif Reduziert-B) zur Nutzung der Schulliegenschaften während der Schulferien geschaffen.

Schulanlagen für Dorfvereine kostenlos

Ab dem Schuljahr 2024/25 steht die mietbare Infrastruktur der Schulanlagen den Dorfvereinen während der Schulzeiten rückwirkend kostenlos zur Verfügung. Neu gilt dies auch für Erwachsene und nicht nur wie bisher für Junioren.

Definition Dorfverein

Um als Dorfverein von den Rabatten profitieren zu können, muss der Vereinssitz in der Gemeinde Pfäffikon ZH und es müssen mindestens 50% der Vereinsmitglieder in der Gemeinde wohnhaft sein.

Erneute Anpassung der Reglemente

Um die Kompromisslösung auch in der Praxis umzusetzen, ist eine erneute Anpassung der Reglemente notwendig. Für die Nutzung während der Schulferien muss künftig mindestens sechs Monate im Voraus ein separates Gesuch eingereicht werden. In dieser Zeit gilt ein reduzierter Reinigungsstandard seitens des Technischen Dienstes der Liegenschaftenverwaltung.

Bei fortgesetzten Dauerbelegungen durch Dorfvereine während der Ferien ist die Infrastruktur in besenreinem Zustand zu hinterlassen. Ebenso gilt dies für Einzelbelegungen; in diesem Fall wird eine Nachreinigung sowie die Behebung von Beschädigungen nach Aufwand berechnet. Ein Übergabe-Rapport entfällt künftig.

Wie die Gemeinde mitteilt, gelten die Anpassungen ab dem Beschluss des Gemeinderats vom 18. Februar 2025. Die neuen Tarife für Dauerbelegungen greifen rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2024/25. Die Einzelbelegungen bleiben unverändert. 

Benützungsreglemente

Pfäffikon24/gg