Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, gilt vom 1. April bis 31. Juli im Wald und in einem Umkreis von 50 Metern vom Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Massnahme soll insbesondere Rehkitze, andere Jungtiere und Bodenbrüter vor Störungen durch Hunde bewahren.
Darüber hinaus wird empfohlen, dass Spaziergänger, Wanderer und Kinder auf das Durchstreifen von Wald und Wiesen verzichten, um die Wildtiere nicht unnötig zu beunruhigen.
Es ist wichtig, dass Jungtiere nicht berührt werden, da sie dadurch ihre natürliche Geruchslosigkeit verlieren und so für Hunde und andere Raubtiere leichter zur Beute werden.