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Kanton
13.03.2025

Regierungsrat lehnt Mitfinanzierung der Kleinkindbetreuung ab

Die Gemeinden sollen sich mindestens zu 40 Prozent an den Kosten der familienergänzenden Betreuung beteiligen.
Die Gemeinden sollen sich mindestens zu 40 Prozent an den Kosten der familienergänzenden Betreuung beteiligen. Bild: Kanton Zürich
Mehrere parlamentarische Vorstösse fordern eine stärkere öffentliche Finanzierung der familienergänzenden Betreuung von Kleinkindern. Der Regierungsrat legt einen Gesetzesentwurf vor, empfiehlt jedoch dem Kantonsrat, nicht darauf einzutreten. Die Verantwortung für die Finanzierung der Vorschulbetreuung liegt bei den Gemeinden, und die nationalen Rahmenbedingungen sind noch nicht geklärt.

Die Förderung und Betreuung in den ersten Jahren nach der Geburt ist entscheidend für die Entwicklung der Kinder. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangen deshalb, dass sich die öffentliche Hand stärker an den familienergänzenden Betreuungskosten beteiligt, weil dies die Eltern finanziell entlaste und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermögliche. Der Regierungsrat präsentiert daher einen Vorschlag, der die Gemeinden in ihrer Aufgabe unterstützen würde.

Wesentliche Eckpunkte

Die Gemeinden sollen sich mindestens zu 40 Prozent an den Kosten der familienergänzenden Betreuung beteiligen, wobei diese Mindestbeteiligung zur Reduktion des Elternbeitrags verwendet werden muss. Der Kanton kann den Gemeinden Subventionen von bis zu 15 Prozent der Mindestbeteiligung gewähren. Für Kinder mit Behinderungen, Entwicklungsstörungen oder schweren Verhaltensstörungen, die einen höheren Betreuungsbedarf haben, sollen die Eltern vom Kanton Unterstützung erhalten.

Zudem soll die Bildungsdirektion den Gemeinden auf Wunsch fachliche Beratung anbieten, wenn diese ihren Bedarf an Förderung und Betreuung ermitteln oder ihr Angebot neu ausrichten möchten. Mit den geplanten Anpassungen wären die Gemeinden verpflichtet, auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eine bedarfsgerechte Betreuung anzubieten. Eltern könnten zudem Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um Kinder mit besonderem Förderbedarf frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus sollen künftig alle Angebote, die die Entwicklung von Vorschulkindern fördern, vom Kanton subventioniert werden können.

Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Die Umsetzung dieser Vorschläge erfordert eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat entsprechende Anpassungen im KJHG vor. Er beantragt dem Kantonsrat jedoch, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Keine kantonale Mitfinanzierung – offene Fragen auf Bundesebene

Die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Eine Mitfinanzierung durch den Kanton ist nicht sachgerecht und angesichts der starken Belastung des Kantons durch Aufwandverschiebungen von den Gemeinden zum Kanton nicht vertretbar. Zudem läuft auf Bundesebene der Gesetzgebungsprozess für eine zeitgemässe Lösung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Aus diesen Gründen besteht derzeit kein Anlass für eine Vorlage, die eine Beteiligung des Kantons an den Betreuungskosten vorsieht.

Zürioberland24/gg