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Fehraltorf
05.03.2025
05.03.2025 13:15 Uhr

Schulpflege will sich von 6 auf 5 reduzieren

Bild: AdobeStock/ZO24
Am 18. Mai 2025 findet die Urnenabstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung statt. Die Mitgliederzahl der Schulpflege soll von 6 auf 5 reduziert werden und es sollen die Grundlagen für die Leitung Bildung an der Schule geschaffen werden. Weiter soll die kantonale Ombudsstelle auch für Fehraltorf zuständig sein.

Die Gemeindeordnung Fehraltorf wurde am 24. September 2017 von den Stimmberechtigten genehmigt und trat per 1. Januar 2018 in Kraft. Die Gemeindeordnung habe sich in den letzten Jahren bewährt, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Die Schulpflege beantrage jedoch Anpassungen bezüglich der Mitgliederzahl der Schulpflege und für die Gesamtschulleitung.

Schulpflege mit 5 statt 6 Mitgliedern

Die anstehende Teilrevision nimmt der Gemeinderat zum Anlass, einen Artikel über eine Ombudsstelle aufzunehmen. Die Schulpflege muss als eigenständige Kommission mindestens fünf Mitglieder umfassen. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen in der Volksschulgesetzgebung und der zusätzlichen Möglichkeiten der Kompetenzdelegation an die operative Ebene, soll die Kommission von bisher sechs auf neu fünf Mitglieder, inklusive Präsidium, reduziert werden. «Diese Reduktion ermöglicht inhaltlich ausgewogene und attraktive Sachbereiche mit einer vergleichbaren Belastung», so der Gemeinderat.

Grundlagen für Leitung Bildung

Die Gemeinde Fehraltorf hat 2018 die Stelle einer Gesamtschulleitung geschaffen. Dabei handelt es sich um eine kommunale Stelle, welche die Steuerung des pädagogischen Bereiches der Schule zum Ziel hat. «Die Schule Fehraltorf übernahm damals eine Pionierrolle», so der Gemeinderat.

Mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes und der Teilrevision des Volksschulgesetzes per 1. Januar 2021 schaffte der Kanton die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Leitung Bildung. Die Finanzierung erfolge weiterhin vollumfänglich zulasten der Gemeinden. «Es handelt sich bei der Leitung Bildung um eine rein kommunale Stelle. Diese Funktion wird heute in vergleichbarer Weise durch die bereits bestehende Gesamtschulleitung wahrgenommen. Es entstehen somit keine Mehrkosten.»

Kantonale Ombudsstelle

Thema in der Teilrevision der Gemeindeordnung ist auch die Ombudsstelle. Die Ombudsstelle überprüft, ob die Behörden nach Recht und Billigkeit verfahren. «Als Behörden gelten alle Behörden und Verwaltungsstellen der Gemeinde Fehraltorf. Die Ombudsstelle kann Beteiligten Rat erteilen, zwischen ihnen vermitteln oder zuhanden der zuständigen Behörde eine schriftliche Empfehlung erlassen», erklärt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.

Der Gemeinderat sieht vor, diese Aufgabe der kantonalen Ombudsstelle zu übertragen, da diese professionelle Strukturen aufweise, über die notwendige Erfahrung und Vergleichswerte verfüge sowie neutral und unabhängig sei.

Die Urnenabstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung findet am Sonntag, 18. Mai 2025, statt.

Pfäffikon24/bt