Seit die Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz im September 2023 publiziert wurde, ist die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (JI) in engem Austausch mit Vertretenden der katholischen Kirche. Staat und katholische Kirche haben verschiedene Massnahmen bezüglich Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch im kirchlichen Umfeld initiiert.
Darunter die Koordination betreffend strafrechtliche Untersuchung der Missbrauchsfälle, die Ausarbeitung einer Eignungsabklärung für Priester und andere Seelsorgende sowie die Entflechtung von Opferberatung, Meldestellen und Fallbearbeitung.
Umfrage bei den katholischen Kirchgemeinden
Eine weitere Massnahme betrifft die Klärung personalrechtlicher Fragen: Um Missbrauch vorzubeugen, soll sichergestellt sein, dass die für die Anstellung von Seelsorgepersonal verantwortlichen Behördenmitglieder das Personalrecht richtig anwenden und ihre Führungsrolle wahrnehmen können. Deshalb beauftragte die Direktion JI das Statistische Amt des Kantons Zürich, eine Umfrage bei den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich durchzuführen. Die Kirchgemeinden haben Fragen zu ihrem Wissen zu personalrechtlichen Fragen und Vorgaben beantwortet, zum Beispiel zu Abläufen bei der Anstellung von Kirchenpersonal oder zum Umgang mit Missbrauchsthemen in Kirchgemeinden.
Die Ergebnisse dieser Befragung liegen nun vor. Regierungsrätin Jacqueline Fehr zeigt sich erfreut: «Nachdem die Bereiche Opferhilfe und Eignungsabklärungen für Priester auf Kurs sind, kommen wir auch im Bereich der personalrechtlichen Fragen einen Schritt weiter. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich bezüglich Personalführung grösstenteils gute Arbeit leisten – sie müssen sich gleichzeitig in gewissen Bereichen verbessern.»