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25.02.2025
25.02.2025 15:49 Uhr

Massnahmen gegen Missbrauch: Befragung in katholischen Kirchgemeinden

Staat und Kirche haben Schritte zur Aufarbeitung und Verhinderung von Missbrauch im kirchlichen Umfeld unternommen.
Staat und Kirche haben Schritte zur Aufarbeitung und Verhinderung von Missbrauch im kirchlichen Umfeld unternommen. Bild: Kanton Zürich
Nach der Studie zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche haben der Kanton Zürich und die katholische Kirche verschiedene Massnahmen ergriffen. Das Statistische Amt des Kantons Zürich befragte die katholischen Kirchgemeinden zu personalrechtlichen Themen. Die Ergebnisse zeigen insgesamt gute Arbeit, aber auch Verbesserungspotential.

Seit die Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz im September 2023 publiziert wurde, ist die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (JI) in engem Austausch mit Vertretenden der katholischen Kirche. Staat und katholische Kirche haben verschiedene Massnahmen bezüglich Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch im kirchlichen Umfeld initiiert.

Darunter die Koordination betreffend strafrechtliche Untersuchung der Missbrauchsfälle, die Ausarbeitung einer Eignungsabklärung für Priester und andere Seelsorgende sowie die Entflechtung von Opferberatung, Meldestellen und Fallbearbeitung. 

Umfrage bei den katholischen Kirchgemeinden

Eine weitere Massnahme betrifft die Klärung personalrechtlicher Fragen: Um Missbrauch vorzubeugen, soll sichergestellt sein, dass die für die Anstellung von Seelsorgepersonal verantwortlichen Behördenmitglieder das Personalrecht richtig anwenden und ihre Führungsrolle wahrnehmen können. Deshalb beauftragte die Direktion JI das Statistische Amt des Kantons Zürich, eine Umfrage bei den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich durchzuführen. Die Kirchgemeinden haben Fragen zu ihrem Wissen zu personalrechtlichen Fragen und Vorgaben beantwortet, zum Beispiel zu Abläufen bei der Anstellung von Kirchenpersonal oder zum Umgang mit Missbrauchsthemen in Kirchgemeinden.

Die Ergebnisse dieser Befragung liegen nun vor. Regierungsrätin Jacqueline Fehr zeigt sich erfreut: «Nachdem die Bereiche Opferhilfe und Eignungsabklärungen für Priester auf Kurs sind, kommen wir auch im Bereich der personalrechtlichen Fragen einen Schritt weiter. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich bezüglich Personalführung grösstenteils gute Arbeit leisten – sie müssen sich gleichzeitig in gewissen Bereichen verbessern.»

Mehr Transparenz bezüglich der Personaldossiers

Die Befragung zeigt, dass 73 Prozent der Kirchenpflegen mit der Unterstützung durch die Römisch-katholische Körperschaft zufrieden sind. Bei der Führung der Personaldossiers herrscht jedoch Unsicherheit: 58 Prozent der Pfarreimitarbeitenden fühlen sich hier sicher, bei Gemeindemitarbeitenden sind es 60 Prozent. Zudem hat in 87 Prozent der Kirchgemeinden bislang niemand aus der Kirchenpflege an Fördergesprächen teilgenommen, was jedoch 57 Prozent begrüssen würden.

Ein Verhaltenskodex zum Thema Machtmissbrauch, eingeführt vom Bistum Chur, wird in 82 Prozent der Kirchgemeinden kommuniziert, 35 Prozent verlangen auch eine Unterschrift. 72 Prozent der Kirchgemeinden berichten, dass alle seelsorgerisch tätigen Mitarbeitenden an einer kantonalen Schulung teilgenommen haben.

Auf die Frage, ob Mitarbeitende risikobehaftete Tätigkeiten kennen, antworteten 65 Prozent mit «ja». Zu den als risikobehaftet betrachteten Bereichen gehören der Religionsunterricht, Katechese, Seelsorge, Einzelgespräche, die Arbeit mit Ministrantinnen und Ministranten sowie Jugend- und Seniorenarbeit.

Empfehlungen an die Römisch-katholische Kirche

Die Direktion JI empfiehlt der Römisch-katholischen Körperschaft, die Unterstützung der Kirchgemeinden in der Personalführung zu verbessern. Dazu sollen obligatorische Schulungen zur Anstellungsordnung Wissen über Aktenführung vermitteln und für risikobehaftete Tätigkeiten sensibilisieren.

Weiterhin wird eine transparentere Personalrekrutierung vorgeschlagen, bei der Personaldossiers den Anstellungsbehörden jederzeit zugänglich gemacht werden. Zudem sollen pastorale Mitarbeitendenbeurteilungen, wie Fördergespräche, künftig in Anwesenheit eines Kirchenpflegemitglieds stattfinden.

Investition in Schulung und Begleitung

Raphael Meyer, Synodalratspräsident der Römisch-katholischen Körperschaft, hält fest: «Wir sind dankbar, dass die grosse Mehrheit der Kirchgemeinden die administrative und personelle Unterstützung der kantonalen Körperschaft schätzt und als wertvoll empfindet. In die Schulung und Begleitung werden wir noch stärker investieren, weil gerade auch neue Kirchenpflegen immer komplexere Herausforderungen zu bewältigen haben. Im Rahmen einer breiten Analyse all unserer Rechtsgrundlagen loten wir alle Möglichkeiten für einer klare Transparenz aus, damit die Anstellungsbehörden in den Kirchgemeinden ihre Verantwortung auch wahrnehmen können.»

Detaillierter Bericht

Zürioberland24/gg