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Illnau-Effretikon
11.02.2025
12.02.2025 12:06 Uhr

Netto-Null-Ziel bis 2040

Mit dem neuen Energieleitbild verfolgt der Gemeinderat das Ziel, Netto-Null-Emissionen für Strom, Wärme und Mobilität bis spätestens 2050 zu erreichen.
Mit dem neuen Energieleitbild verfolgt der Gemeinderat das Ziel, Netto-Null-Emissionen für Strom, Wärme und Mobilität bis spätestens 2050 zu erreichen. Bild: AdobeStock
Im Rahmen seines Schwerpunktprogramms 2022–2026 hat der Stadtrat eine Klimaschutzstrategie zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2040, spätestens 2050, beschlossen. Zwischenziele für 2030 wurden ebenfalls festgelegt.

Die Projektgruppe, die die Klimaschutzstrategie entwickelt hat, setzte sich aus verschiedenen Fachkräften zusammen, darunter Rosmarie Quadranti, Stadträtin für Hochbau, als Vorsitzende, sowie Marco Nuzzi, Stadtpräsident, Ivana Vallarsa, Stadtplanerin, Rachelle Röllin, Leiterin Immobilien, Reto Loosli, Leiter Umwelt, Christoph Häberli, Gemeindeverantwortlicher für Landwirtschaft, und Alex Herzog, Fachverantwortlicher Energie und Projektleiter.

Der Strategiebericht legt die Systemgrenzen sowie die Definition des Begriffs «Netto-Null» und das Zieljahr fest. Vorab wurde eine Ist-Analyse durchgeführt, die für die Bilanzierung notwendig ist. Die Zielsetzung wird in allgemeinen Grundsätzen formuliert und durch Leitsätze für das Stadtgebiet und die Stadtverwaltung konkretisiert.

Fünf Handlungsfelder

Der Bericht identifiziert die Bereiche, in denen die Stadt die grössten Einflussmöglichkeiten hat, um Treibhausgase zu reduzieren. Eine konkrete Liste mit 43 Massnahmen zeigt, welche Schritte zur Emissionssenkung unternommen werden. Diese Massnahmen sind in fünf Handlungsfelder unterteilt und beinhalten Angaben zu Kosten, Zuständigkeiten und zeitlicher Priorisierung. Ein Monitoring-System wird eingeführt, um den Fortschritt regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Stadt auf dem richtigen Weg zum Netto-Null-Ziel bleibt.

Systemgrenze

Die Systemgrenze legt fest, welche Emissionen in der Klimabilanz der Stadt berücksichtigt werden. Sie umfasst drei Bereiche. Bereich A bezieht sich auf energiebedingte Emissionen, die durch Gebäudeheizungen, Industrieprozesse und Mobilität entstehen. Bereich B umfasst nicht-energiebedingte Emissionen innerhalb der Stadt, wie zum Beispiel durch Landwirtschaft oder Abfallentsorgung. Bereich C berücksichtigt Emissionen, die durch den Import von Konsumgütern oder Baumaterialien entstehen, aber außerhalb der Stadt.

Für das Netto-Null-Ziel werden nur die Bereiche A und B berücksichtigt, da diese alle direkten Emissionen innerhalb der Stadt und die energiebedingten Emissionen aus angrenzenden Bereichen umfassen.

Bereich C umfasst alle indirekten Emissionen, die ausserhalb der Stadt durch den Konsum der Einwohnerinnen und Einwohner entstehen, wie zum Beispiel durch den Kauf von Konsumgütern. Die Stadt kann hier vor allem durch Information, Beratung und Sensibilisierung Einfluss nehmen. Obwohl die Handlungsmöglichkeiten begrenzt sind, wird der Anteil dieser Emissionen an den gesamten Treibhausgasemissionen zur besseren Transparenz dargestellt.

Sechs Grundsätze

Die Projektgruppe legte sechs Grundsätze fest, die das Netto-Null-Ziel bis 2040, spätestens bis 2050, im Stadtgebiet umfassen. Weitere Prinzipien sind die Vorbildfunktion der Stadtverwaltung, die Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft, Kommunikation und Mitwirkung sowie Klimaschutz durch Zertifikate und Kompensation.

Das Ziel «Netto-Null» bedeutet, dass Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert werden müssen. Unvermeidbare Emissionen sollen durch technische oder natürliche Senken ausgeglichen werden. Bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 50 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden.

Handlungsfelder

Aufgrund der Ergebnisse der Ist-Analyse und den daraus abgeleiteten klimapolitischen Zielen wurden in der Klimaschutzstrategie fünf Handlungsfelder definiert. Diese konzentrieren sich auf die wesentlichen Themen der erneuerbaren und effizienten Energienutzung, nachhaltiger Mobilität, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft sowie Grauer Energie. Zudem wird die Bedeutung von Kommunikation, Mitwirkung und Organisation betont, um die Ziele erfolgreich umzusetzen.

Massnahmen und Kostenschätzung

Zur Erreichung des Klimaziels wurden 43 Massnahmen festgelegt, die in zwei Umsetzungsphasen unterteilt sind: von 2025 bis 2028 und ab 2029. Die Kosten für die Umsetzung werden im Rahmen des bisherigen Budgets des «Energiestadt»-Aktionspakets erwartet. Etwa ein Drittel der Kosten ist für energetische Betriebsoptimierungen und Energiesparmaßnahmen vorgesehen, die sich bereits nach wenigen Monaten in niedrigeren Betriebskosten bemerkbar machen.

Der Strategiebericht legt auch das Vorgehen zur Umsetzung und Überprüfung der Wirkung fest, einschliesslich eines Monitorings mit festgelegten Teilzielen. Alle zwei Jahre wird die Treibhausgas- und Energiebilanz aktualisiert, um die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet sowie pro Person und Jahr zu bewerten.

Pfäffikon24/gg