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Illnau-Effretikon
11.02.2025
11.02.2025 11:55 Uhr

Illnau-Effretikon genehmigt Alterskonzept

Das Alterskonzept 2025 – 2033 wurde in enger Zusammenarbeit mit allen wichtigen Beteiligten in Illnau-Effretikon entwickelt.
Das Alterskonzept 2025 – 2033 wurde in enger Zusammenarbeit mit allen wichtigen Beteiligten in Illnau-Effretikon entwickelt. Bild: Stadt Uster
Das Alterskonzept führt die Grundsätze der städtischen Alterspolitik aus. Der Stadtrat hat aufbauend auf das bisherige Konzept nun weitere Handlungsfelder erschlossen und das neu erarbeitete Konzept 2025 – 2033 genehmigt.

Das Alterskonzept 2025 – 2033 in Illnau-Effretikon baut auf den Erfahrungen des vorherigen Konzeptes auf und strebt eine Weiterentwicklung der Altersarbeit an. Die positiven Rückmeldungen und die weitgehende Umsetzung der Ziele und Massnahmen des Alterskonzeptes 2016 – 2023 bilden eine solide Grundlage für die neuen Planungen. Der gesamte Überarbeitungsprozess wurde unter Einbeziehung relevanter Akteure durchgeführt, was durch die Evaluation des alten Konzeptes sowie die Einbindung von Fachwissen und aktuellen Trends unterstützt wurde.

Beteiligung der Öffentlichkeit 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit über Mitwirkungsanlässe und eine Online-Umfrage zeigt, dass ein partizipativer Ansatz verfolgt wird, um die Bedürfnisse der älteren Generation und die Herausforderungen der Alterspolitik aus der Perspektive der Bürger zu berücksichtigen. Der Altersplanungsausschuss unter der Leitung von Stadträtin Brigitte Röösli und die Projektleitung durch Judith Hartmann gewährleisten eine fachliche und koordinierte Umsetzung der neuen Ziele und Massnahmen.

Dieser iterative und breit angelegte Entwicklungsprozess soll sicherstellen, dass das Alterskonzept für die Jahre 2025 bis 2033 an die aktuellen Bedürfnisse und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst wird und somit als Orientierung für die kommenden Jahre in der Altersarbeit dienen kann.

Das revidierte Alterskonzept baut auf dem Konzept von 2016 – 2023 auf und wurde weiterentwickelt, um den aktuellen gesellschaftlichen, demografischen und politischen Entwicklungen gerecht zu werden. Dabei berücksichtigt es aktuelle Forschungsergebnisse sowie politische Trends, die die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung betreffen.

So lange wie möglich selbstbestimmt leben

Ziel ist es, die Altershilfen so zu gestalten, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt und sicher in ihren eigenen vier Wänden leben können, wenn sie dies wünschen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass das Konzept eine ganzheitliche Perspektive auf das Älterwerden einnimmt. So werden sowohl die aktive und gesunde ältere Bevölkerung unterstützt, um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre Lebensgestaltung zu fördern, als auch Menschen, die gesundheitliche oder soziale Einschränkungen haben, mit Begleitung und Unterstützung versorgt.

Diese Balance zwischen Selbstbestimmung und der Bereitstellung notwendiger Hilfen sorgt dafür, dass alle älteren Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand, weiterhin ein hohes Mass an Lebensqualität erreichen können.

Sechs Handlungsfelder

Das revidierte Alterskonzept fokussiert sich auf sechs Handlungsfelder, die eine ganzheitliche Unterstützung älterer Menschen bieten. Es fördert ihre Teilhabe an Gesellschaft und Kultur, erleichtert den Zugang zu Beratung und digitalen Informationen und stärkt ihre Selbstständigkeit durch Bildungs- und Gesundheitsangebote.

Freiwilliges Engagement und Caring Communities werden unterstützt, um solidarische Netzwerke zu schaffen. Zudem wird die Schaffung altersgerechter Wohnräume und Infrastruktur betont, damit ältere Menschen sicher und selbstbestimmt leben können. Schließlich werden Lebensgestaltung, Alltagshilfe und Betreuung angeboten, um die Lebensqualität im Alter zu erhalten.
 
Mit der Umsetzung der Massnahmen wird die Abteilung Gesellschaft, Fachstelle Alter und Gesundheit, in Zusammenarbeit mit den weiteren Akteurinnen und Akteuren in der Altersarbeit beauftragt.

Pfäffikon24/gg