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Kanton
06.02.2025

Kanton stärkt die Pflegeausbildung

Pflegefachperson in Ausbildung.
Pflegefachperson in Ausbildung. Bild: Bildungsdirektion Kanton Zürich
Am 28. November 2021 haben Volk und Stände der Pflegeinitiative zugestimmt. Der Kanton Zürich hat nun die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung der Pflegeausbildung geschaffen, wobei Studierende, Bildungsinstitutionen und Ausbildungsbetriebe finanzielle Beiträge erhalten.

Damit in Zukunft genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen, wird deren Ausbildung neu durch verschiedene Massnahmen gefördert. Ziel dieser Massnahmen ist, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an höheren Fachschulen (HF) und an Fachhochschulen (FH) zu erhöhen.

Neue Gesetze gelten rückwirkend per 1. Juli 2024

Der Kanton Zürich hat die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Pflegeausbildung mit neuen Gesetzen und Verordnungen geschaffen. Diese treten rückwirkend am 1. Juli 2024 in Kraft und entsprechen dem Bundesgesetz zur Pflegeausbildung. In den nächsten acht Jahren stellt der Kanton Zürich rund 100 Millionen Franken für die Förderung bereit, wobei der Bund zusätzlich mit einem gleichen Betrag zur Finanzierung beiträgt.

Förderbeiträge für Studierende während der Ausbildung

Personen, die einen Bildungsgang Pflege HF oder einen Bachelorstudiengang in Pflege FH absolvieren, können Förderbeiträge beantragen, wenn sie das 21. Altersjahr vollendet und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben oder über eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder Grenzgänger im Kanton Zürich verfügen. Die Förderbeiträge sollen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung beitragen und belaufen sich auf mindestens 500 Franken pro Monat. Personen, die das 30. Altersjahr vollendet haben, erhalten monatliche Förderbeiträge in der Höhe von 700 Franken.

Für beitragsberechtigte Auszubildende mit minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern sind zusätzliche Beiträge von 100 Franken pro Kind und Monat vorgesehen. Förderbeitragsgesuche können ab Mitte Februar eingereicht werden. Alle Informationen zur Gesuchseinreichung sind auf der Webseite Förderbeiträge Pflege publiziert. Das Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion.

Unterstützung von Massnahmen der höheren Fachschulen (HF)

Der Kanton kann die höheren Fachschulen im Kanton Zürich bei ihren Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege mit Staatsbeiträgen unterstützen. Zu den Massnahmen zählen unter anderem die Bekanntmachung des Bildungsgangs Pflege HF sowie die Durchführung vorbereitender Kurse.

Weiter sollen Massnahmen zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen ergriffen und weitere zielgruppenspezifische Angebote geschaffen werden. Das Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion.

Unterstützung der praktischen Ausbildung

Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen erhalten neu Beiträge für die erbrachten Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH. Der Kanton richtet sich bei der Vergütung der Ausbildungswochen nach der aktuellen Ausbildungsverpflichtung (ABV) für Listenspitäler und die Langzeitpflege. Der Kanton gewährt neu einen Beitrag von rund 250 Franken pro geleisteter Ausbildungswoche Pflege HF und FH.

Weiter werden den Listenspitälern zusätzlich 250 Franken pro Ausbildungswoche vergütet, wenn sie ihre Vorgaben übertreffen. Zudem subventioniert der Kanton jährlich mit einem Budget von rund 500'000 Franken innovative Projekte, die das Ausbildungspotenzial oder die Ausbildungsqualität an den Institutionen verbessern. Das Teilprojekt wird federführend durch die Gesundheitsdirektion umgesetzt.

Unterstützung von Fachhochschulen (FH)

Im Zuge der Ausbildungsoffensive unterstützt der Bund die FH im Rahmen eines Sonderprogramms über acht Jahre mit 25 Mio. Franken. Durch Anpassungen im Lehrprogramm und durch zusätzliche Kommunikationsmassnahmen soll die Zahl der Bachelorabschlüsse in Pflege bis zum Jahr 2032 um rund die Hälfte erhöht werden. Die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) hat mit der Umsetzung im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz am 1. Juli 2024 begonnen.

Im Rahmen der zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative wird ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Pflegefachpersonen verbessern soll. Die Vernehmlassung wurde im August 2024 abgeschlossen.

Zürioberland24/gg