Damit in Zukunft genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen, wird deren Ausbildung neu durch verschiedene Massnahmen gefördert. Ziel dieser Massnahmen ist, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an höheren Fachschulen (HF) und an Fachhochschulen (FH) zu erhöhen.
Neue Gesetze gelten rückwirkend per 1. Juli 2024
Der Kanton Zürich hat die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Pflegeausbildung mit neuen Gesetzen und Verordnungen geschaffen. Diese treten rückwirkend am 1. Juli 2024 in Kraft und entsprechen dem Bundesgesetz zur Pflegeausbildung. In den nächsten acht Jahren stellt der Kanton Zürich rund 100 Millionen Franken für die Förderung bereit, wobei der Bund zusätzlich mit einem gleichen Betrag zur Finanzierung beiträgt.