Mit der bekannten farbigen Klebevignette erhebt der Bund in der Schweiz eine Gebühr für die Benützung der Nationalstrassen. Dabei fallen nur nationale Schnellstrassen der 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen) unter die Gebührenpflicht. Seit 2023 kann man die Vignette auch digital erwerben.
An Scheibe oder aufs Handy
Die Klebevignette muss bei Motorfahrzeugen mit Frontscheibe auf die Innenseite der Scheibe geklebt werden. Dabei muss sie von aussen gut sichtbar sein, darf aber die Sicht durch die Scheibe nicht behindern. Sie soll hinter dem Rückspiegel oder am fahrerseitigen Rand der Frontscheibe angebracht werden.
Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern muss die Vignette an einem leicht zugänglichen Fahrzeugteil angebracht werden, das nicht auswechselbar ist.
Seit 2023 bietet der Bund die E-Vignette an. Im Unterschied zur Klebevariante, ist die elektronische Variante mit dem Kontrollschild verknüpft. Über den offiziellen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.e-vignette.ch) kann die Vignette erworben werden.
Bei dem Onlinekauf der E-Vignette werden die eigenen Daten auf einem Server gespeichert, welche schlussendlich für Kontrollzwecke des Kaufes benötigt werden. Es findet jedoch kein Tracking von Fahrzeugen statt und es gibt auch keine Überwachung mittels GPS.
Die E-Vignette ist an ein Kontrollschild gebunden, die Klebevignette an ein Fahrzeug. Der Vorteil der E-Vignette ist, dass bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Wechselnummer keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss.
Ohne Vignette wird’s teuer
Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist oder die Vignette nicht korrekt verwendet, muss eine Busse von 200 Franken zahlen. Die Vignette muss man dennoch kaufen.