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Kanton
23.01.2025

Tanz Akademie Zürich bietet Berufsmaturität an

Die Berufsmaturität 1 ARTE wird berufsbegleitend während der vierjährigen Berufslehre in der taZ erworben.
Die Berufsmaturität 1 ARTE wird berufsbegleitend während der vierjährigen Berufslehre in der taZ erworben. Bild: ZHDK / Carlos Quezada
Ab dem Schuljahr 2025/26 können Schülerinnen und Schüler der Berufslehre Bühnentanz EFZ an der Tanz Akademie Zürich (taZ) die Berufsmaturität 1 ARTE absolvieren.

Die Einführung der Berufsmaturität eröffnet den Absolventen der taZ – die zur Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) gehört – neue Bildungs- und Karriereperspektiven: Mit der Berufsmaturität ist der Zugang zu Fachhochschulen sowie mit einer Passerelle das Erlangen der Eidgenössischen Matura möglich. Die Einführung der Berufsmaturität 1 ARTE unterstreicht das Bestreben der Tanz Akademie Zürich, ihren Schülerinnen und Schüler nicht nur eine  tänzerische Ausbildung zu bieten, sondern auch die beruflichen Perspektiven durch eine hochstehende schulische Qualifikation zu erweitern. 

Jason Beechey, Head of Dance der ZHdK, sagt: «Dieses neue Angebot ist ein entscheidender Schritt, um die professionelle Tanzbildung in der Schweiz weiter zu stärken. Es bietet jungen Talenten die Möglichkeit, ihre tänzerische Ausbildung mit einer hochstehenden akademischen Qualifikation zu verbinden, und öffnet so Türen zu weiterführenden Bildungswegen und beruflichen Perspektiven.»

Berufsbegleitende Ausbildung in der Berufsmaturität 1

Die Berufsmaturität 1 ARTE wird berufsbegleitend während der vierjährigen Berufslehre in der taZ erworben. Der Unterricht an der Berufsmaturitätsschule Zürich (BMZ) findet jeweils an zwei Nachmittagen, mittwochs und freitags, statt. Die Berufsmatura 1 richtet sich an alle, die eine fundierte tänzerische Ausbildung mit der bestmöglichen schulischen Grundlage kombinieren möchten.

Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmeprüfung

Die Zulassung zur Berufsmaturität 1 ARTE setzt das Bestehen der Kantonalen Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) voraus. Diese findet im März 2025 statt, wobei die Prüfungsanmeldung zwischen dem 1. Januar und dem 5. Februar 2025 möglich ist. Die Vorbereitung auf die ZAP erfolgt durch Sekundarschulen und private Anbieter. Die Prüfungen sowie der Unterricht sind in deutscher Sprache.

Flexibilität im Ausbildungsweg

Sollte eine Schülerin oder Schüler die Aufnahmeprüfung oder spätere BM-Prüfungen nicht bestehen, wird der Lehrvertrag für die Berufslehre Bühnentanz nicht gefährdet. In diesem Fall erfolgt der Abschluss der Lehre mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ohne Berufsmaturität.

Zürioberland24/gg