Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Kanton
14.01.2025

Vernehmlassung zur Zürcher Pflegeheimbettenplanung gestartet

Mit der neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest.
Mit der neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest. Bild: Pixabay: Cor Gaasbeek
Die Pflegeheimbettenplanung des Kantons zielt darauf ab, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und finanzierbare Langzeitpflege sicherzustellen. Die Grundlagen wurden mit Gemeinden und Leistungserbringern erarbeitet und im Versorgungsbericht sowie in einer neuen Verordnung festgehalten.

Die Zürcher Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen zentralen Beitrag an die Langzeitpflegeversorgung der Zürcher Bevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels und des Bevölkerungswachstums nimmt der Anteil der älteren Bevölkerung stark zu. Diese Herausforderungen betreffen auch die Langzeitpflege.

Pflegeheimbettenplanung für 2027

Gemäss Krankenversicherungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, eine bedarfsgerechte stationäre Pflegeversorgung zu planen und eine Pflegeheimliste zu erstellen. Der Bundesrat hat die Planungskriterien für Pflegeheime 2022 präzisiert. Auf Beschluss des Regierungsrats vom 25. Oktober 2023 wurde die Gesundheitsdirektion (GD) beauftragt, eine neue Pflegeheimbettenplanung für 2027 vorzubereiten.

In Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich wurden die Grundlagen für die neue Planung erarbeitet. Ziel ist eine qualitativ hochwertige und finanzierbare Pflegeversorgung für die Zürcher Bevölkerung. Die neue Pflegeheimliste soll ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Bedarfsplanung in Versorgungsregionen

Der provisorische Versorgungsbericht enthält die Grundlagen für die neue Zürcher Pflegeheimliste und den zukünftigen Bedarf an Pflegeheimbetten. Das aktuelle Angebot deckt die Nachfrage bis mindestens 2030, doch ab 2035 wird ein Anstieg des Bedarfs erwartet.

Eine Neuerung ist die bedarfsgerechte Planung auf regionaler Ebene in 18 Versorgungsregionen, die von den Zürcher Gemeinden selbst organisiert werden. Es wird künftig zwischen Betten der allgemeinen und spezialisierten Langzeitpflege sowie der Akut- und Übergangspflege unterschieden, was mehr Transparenz für alle Beteiligten schafft.

Pflegeheime können ab Herbst 2025 Anträge zur Aufnahme in die neue Pflegeheimliste stellen. Ziel der Planung ist eine zukunftsfähige, bedarfsgerechte Pflegeversorgung im Kanton Zürich.

Der Regierungsrat hat die GD ermächtigt, für den provisorischen Versorgungsbericht sowie die neue Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung startet am 14. Januar 2025 und dauert bis 14. März 2025.

Zürioberland24/gg