Die Zürcher Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen zentralen Beitrag an die Langzeitpflegeversorgung der Zürcher Bevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels und des Bevölkerungswachstums nimmt der Anteil der älteren Bevölkerung stark zu. Diese Herausforderungen betreffen auch die Langzeitpflege.
Pflegeheimbettenplanung für 2027
Gemäss Krankenversicherungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, eine bedarfsgerechte stationäre Pflegeversorgung zu planen und eine Pflegeheimliste zu erstellen. Der Bundesrat hat die Planungskriterien für Pflegeheime 2022 präzisiert. Auf Beschluss des Regierungsrats vom 25. Oktober 2023 wurde die Gesundheitsdirektion (GD) beauftragt, eine neue Pflegeheimbettenplanung für 2027 vorzubereiten.
In Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich wurden die Grundlagen für die neue Planung erarbeitet. Ziel ist eine qualitativ hochwertige und finanzierbare Pflegeversorgung für die Zürcher Bevölkerung. Die neue Pflegeheimliste soll ab dem 1. Januar 2027 gelten.