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Stadt scheitert an Umsetzung der Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau»

Bundesgericht weist Beschwerde des Stadtrats ab.
Bundesgericht weist Beschwerde des Stadtrats ab. Bild: Stadt Illnau-Effretikon
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Stadtrats gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab, womit die Volksabstimmung vom 29. November 2020 «Attraktives Dorfzentrum Illnau» nicht umgesetzt werden kann.

Die Stimmberechtigten äusserten sich am 29. November 2020 im Rahmen einer Volksabstimmung zur kommunalen Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau». Sie genehmigten dabei die Umsetzungsvorlage zur Initiative. Der Gegenvorschlag des Stadtrates wurde abgelehnt.

Von Verwaltungs- und Bundesgericht abgewiesen

Der Rückbau der Gebäude Usterstrasse 23 und 25, nötig für die Umsetzung des Volksentscheids, scheiterte, da das Gebäude Usterstrasse 23 nicht aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen wurde. Der Stadtratsbeschluss von 2022 zur Inventarentlassung wurde vom Zürcher Heimatschutz angefochten und vom Baurekursgericht 2023 aufgehoben. Beschwerden des Stadtrats vor Verwaltungs- und Bundesgericht wurden 2023 bzw. 2024 abgewiesen, womit der Volksentscheid von 2020 nicht umgesetzt werden kann.

Der Stadtrat nimmt vom eröffneten Urteil mit Bedauern Kenntnis. Damit kann der Entscheid der Volksabstimmung vom 29. November 2020 nicht umgesetzt werden. Auf dieses Risiko hat der Stadtrat bereits in der Abstimmungszeitung / Weisung zur Urnenabstimmung hingewiesen. Der Stadtrat wird in den nächsten Monaten über das weitere Vorgehen für das zentrale Areal in Illnau entscheiden.

Pfäffikon24/gg