«Kleine Veränderungen können grosse Wirkung haben. Vor allem für Menschen, die nicht im Überfluss leben», hält Regierungsrat und Sozialminister Mario Fehr fest. Hier die Änderungen im Überblick:
Stärkung der Betreuung im Alter
Die Zusatzleistungsverordnung wird so angepasst, dass einkommensschwache, unterstützungsbedürftige ältere Menschen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten auch psychosoziale Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht.
Für die Umsetzung ab 1. Januar 2025 stellt der Kanton den Gemeinden Umsetzungshilfen zur Verfügung. Ziel ist, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können.
Teuerungsausgleich für Frauenhäuser
Die Frauenhäuser im Kanton Zürich bieten während 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr Schutz für gewaltbetroffene Frauen, die mit und ohne Kinder einen Zufluchtsort benötigen. Das Kantonale Sozialamt unterstützt die Frauenhäuser seit 2020 und die FIZ (Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration) seit 2022 mit namhaften Sockelbeiträgen für ihre Kernleistungen im Bereich von Schutzunterkünften.
Insgesamt beläuft sich der Betrag des Sozialamtes inzwischen auf rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Die Sockelbeiträge an die Frauenhäuser und die FIZ werden auch 2025, wie bereits 2023 und 2024, der Teuerung angepasst. Der Teuerungsausgleich seitens des Sozialamtes beträgt 1,1 Prozent.