Nach dem Vorfall Ende Oktober in Adlikon, bei dem ein Rottweiler mehrere Personen, darunter zwei Kinder, verletzte, kam es Anfang Dezember in Winterthur zu einem weiteren Vorfall mit der gleichen Hunderasse. Ein fünfjähriges Kind erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und musste operiert und hospitalisiert werden.
Rottweiler ab 1. Januar auf der Rassetypenliste II
In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit 2009 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Aus diesen Gründen wird der Rottweiler ab dem 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II aufgenommen.