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26.11.2024
26.11.2024 11:52 Uhr

GZO zieht Beschwerde gegen Regierungsratsbeschluss zurück

Die GZO AG setzt voll auf das Sanierungskonzept und zieht die Beschwerde zurück. (Archivbild)
Die GZO AG setzt voll auf das Sanierungskonzept und zieht die Beschwerde zurück. (Archivbild) Bild: GZO Wetzikon
Die GZO AG zieht die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss vom 27. März 2024 zurück. Die Beschwerde vor dem Zürcher Verwaltungsgericht war seit Juli 2024 sistiert.

Am 25. Oktober 2024 präsentierte die GZO AG ihr Sanierungskonzept. Dieses soll zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm das
Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals bilden (wir berichteten). Durch das Sparprogramm werde der operative
Betrieb gesichert und das Spital erziele eine positive EBITDA-Marge, versprach die GZO-Führung an der Präsentation.

«Angesichts dieser Fortschritte und des nun vorliegenden Sanierungskonzepts haben sich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat dazu entschieden, die vor dem Zürcher Verwaltungsgericht sistierte Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zurückzuziehen», heisst es in einer Medienmitteilung von heute.

Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 27. März 2024. Mit diesem Beschluss hatte die Zürcher Regierung eine finanzielle Unterstützung des Spitals Wetzikon abgelehnt.

Spitalverbund wird angestrebt

«Vorausgesetzt, dass das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der GZO AG in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zustimmt, erhält die GZO AG die notwendige Zeit, um das Sanierungskonzept umzusetzen», so die GZO AG weiter. Als strategisches Ziel strebe das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitäler den Aufbau eines Spitalverbunds an.

Zürioberland24/bt