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Weisslingen
19.11.2024

Verkehrsbeschränkung auf Gemeindestrassen

Es gelten vorübergehende Verkehrsbeschränkungen auf den Gemeindestrassen Dettenried – Kollbrunn, Schwendi – Kollbrunn und Tollenstrasse
Es gelten vorübergehende Verkehrsbeschränkungen auf den Gemeindestrassen Dettenried – Kollbrunn, Schwendi – Kollbrunn und Tollenstrasse Bild: pixabay.com
Der Ressortvorstand der Gemeinde Weisslingen hat am 18. November 2024 entschieden, dass die Gemeindestrassen von Dettenried nach Kollbrunn sowie die Tollenstrasse bis Neschwil nach Bedarf für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt werden.

Die Gemeindestrassen von Dettenried nach Kollbrunn sowie die Tollenstrasse ab Hof Hutmacher bis Neschwil verursachen im Winter aufgrund starker Gefälle und Vereisungsgefahr aussergewöhnlichen Aufwand. Dies macht ihre Befahrbarkeit problematisch.

Gemeinde Weisslingen entscheidet nach gesetzlichen Vorgaben

Laut Bundesgesetz über den Strassenverkehr und der kantonalen Signalisationsverordnung können Verkehrs- und Parkbeschränkungen zum Schutz, zur Sicherheit und zur Regelung des Verkehrs erlassen werden, wie die Gemeinde Weisslingen in ihrer Mitteilung schreibt. Für Gemeindestrassen sind die Gemeindebehörden zuständig, wobei der Ressortvorstand Sicherheit abschliessende Entscheidungen im Rahmen der Finanzkompetenz treffen kann.

Gesperrte Gemeindestrassen bis am 31. März 2025

Der Ressortvorstand Sicherheit der Gemeinde Weisslingen beschliesst am 18. November 2024, dass ab sofort bis am 31. März 2025, die Gemeindestrassen von Dettenried nach Kollbrunn und von Schwendi nach Kollbrunn sowie die Tollenstrasse ab Hof Hutmacher bis Vogel, Neschwilerstrasse 13 nach Bedarf für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt werden. Zufahrten für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bleiben gestattet. Die Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft. Diese vorübergehende Verkehrsanordnung wird im kantonalen Amtsblatt und auf der gemeindeeigenen Website publiziert.

Zuwiderhandlungen werden gemäss Bundesgesetz über den Strassenverkehr geahndet. Rekurse können gemäss der Gemeinde Weisslingen innerhalb von 30 Tagen bei der Baudirektion Kanton Zürich eingereicht werden.

Der Beschluss wird laut dem Ressortvorstand der Gemeinde an relevante Behörden, den Rettungsdienst, die Feuerwehr und weitere Verantwortliche zur Umsetzung und Überwachung weitergeleitet.

Pfäffikon24/mb