Die Gemeindestrassen von Dettenried nach Kollbrunn sowie die Tollenstrasse ab Hof Hutmacher bis Neschwil verursachen im Winter aufgrund starker Gefälle und Vereisungsgefahr aussergewöhnlichen Aufwand. Dies macht ihre Befahrbarkeit problematisch.
Gemeinde Weisslingen entscheidet nach gesetzlichen Vorgaben
Laut Bundesgesetz über den Strassenverkehr und der kantonalen Signalisationsverordnung können Verkehrs- und Parkbeschränkungen zum Schutz, zur Sicherheit und zur Regelung des Verkehrs erlassen werden, wie die Gemeinde Weisslingen in ihrer Mitteilung schreibt. Für Gemeindestrassen sind die Gemeindebehörden zuständig, wobei der Ressortvorstand Sicherheit abschliessende Entscheidungen im Rahmen der Finanzkompetenz treffen kann.