Am 18. Juli 2024 wurde im Kanton Zürich die «Förderklassen-Initiative» eingereicht. Sie sieht vor, zur Entlastung des integrativen Schulsystems und der Klassenlehrpersonen allen Kindern im Kanton Zürich Zugang zu heilpädagogisch geführten Förderklassen zu gewähren. Die Zuteilung soll vorübergehend, mindestens aber semesterweise, auf Entscheid der Schulpflege erfolgen. Bislang in Regelklassen eingesetzte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sollen künftig in den separat geführten Förderklassen unterrichten. Dadurch soll die Initiative kostenneutral umgesetzt werden können.
Der Regierungsrat teilt die Haltung, dass der Regelunterricht und die Klassenlehrpersonen gestärkt werden sollen. Aus folgenden Gründen lehnt er die Volksinitiative jedoch ab:
Integration als Grundpfeiler unserer Gesellschaft
Die integrative Schulung von Schülerinnen und Schülern ist ein wichtiger Grundpfeiler der Volksschule. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine dauerhafte Separation negativ auf die beruflichen Aussichten von jungen Menschen sowie auf deren Integration in die Gesellschaft auswirkt.