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Region
23.10.2024
30.10.2024 13:09 Uhr

Darüber wird in der Region abgestimmt

Bild: AdobeStock
Am 24. November 2024 kommen zwei regionale, gemeindeübergreifende Vorlagen zur Abstimmung. Informationen über alle Abstimmungen in der Region findest du hier.

Folgende zwei regionale, gemeindeübergreifende Vorlagen kommen am Sonntag, 24. November 2024 zur Abstimmung:

1. Vorlage «Zusammenlegung der Räumlichkeiten des Sozialdienstes des Bezirks Pfäffikon ZH»

Der Zweckverband «Soziales Bezirk Pfäffikon ZH» beantragt, die Berufsbeistandschaften und die Beratungsdienste am Standort Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon zusammenzuführen. Die Raumkosten des zusammengeführten Dienstes betragen Fr. 280’318 pro Jahr, gegenüber Fr. 234'959 beim Verbleib an den heutigen zwei Standorten. Längerfristig, wenn die Investitionen ab 2035 abgeschrieben sind, betragen die Mehrkosten gegenüber dem Verbleib an den heutigen Standorten Fr. 12’766 pro Jahr. Im Vergleich zu einer früheren Vorlage wurden die Mietbedingungen verbessert und die Kosten gesenkt. 

Das Führen von Beistandschaften ist eine gesetzlich vorgegebene Aufgabe für die zehn Gemeinden des Zweckverbandes, der seit über 60 Jahren Bestand hat. Die Aufgaben für die Berufsbeistandschaften nehmen stetig zu. Die Fallzahlen steigen mit der Einwohnerzahl im Bezirk, aber auch mit den gesellschaftlichen Anforderungen und Herausforderungen, beispielsweise im Bereich der jungen Erwachsenen.

Der Zweckverband schafft mit der Zusammenführung aller Dienste die Voraussetzungen für einen effizienten, qualitativ hochstehenden Betrieb zugunsten der verbeiständeten Personen und des Personals, das auf die direkte Zusammenarbeit im Alltag angewiesen ist. Gute Arbeitsplatzbedingungen sind zudem ein wichtiges Argument bei der Personalrekrutierung.

Der neue Standort hat eine verkehrstechnisch hervorragende Lage in Bahnhofsnähe und erfüllt die Anforderungen bezüglich der Diskretion für die betroffenen Personen sowie der Sicherheit des Personals. Die Raumaufteilung orientiert sich an den aktuellen Vorgaben für die kantonale Verwaltung, mit Mehrplatzbüros für administrative Arbeiten und Beratungszimmern, die mehrfach genutzt werden. Es steht eine angemessene Arbeitsplatzreserve für die kommenden Jahre zur Verfügung. Am jetzigen Standort an der Hörnlistrasse 71 ist keine Arbeitsplatzerweiterung möglich. Die Zusammenlegung am Standort Sophie-Guyer-Strasse 9 verhindert, dass mittelfristig ein dritter Standort dazu gemietet werden muss.

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2. Vorlage «Genehmigung eines Planungskredits von 24,5 Mio Franken für den KEZO-Ersatzneubau zulasten der Investitionsrechnung»

Die KEZO beantragt die Genehmigung eines Planungskredits von CHF 24’500’000 (exkl. MWST, Teuerungsindex Stand Dezember 2023) für den KEZO-Ersatzneubau zulasten der Investitionsrechnung, zuhanden der Urnenabstimmung der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden.
Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands hat dem Planungskredit am 13. Juni 2024 einstimmig zugestimmt und das Geschäft zuhanden der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden verabschiedet.

Der Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) plant auf ihrem Areal am Standort in Hinwil einen Ersatzneubau für die heutige Kehrichtverwertungsanlage. Die bestehende Anlage wurde vor über 50 Jahren in Betrieb genommen und nähert sich nun dem Ende ihrer technischen Lebensdauer. Unterhaltsarbeiten und Reparaturen sind durch die Erweiterungen der letzten Betriebsjahre umständlich geworden. Weiter sieht die Kapazitätsplanung des Kantons Zürich bei einem Neubau der KEZO eine Reduktion der Abfallverwertungskapazität vonheute 190’000 Tonnen auf 120’000 Tonnen pro Jahr vor.

Der Ersatzneubau der KEZO stellt eine umweltverträgliche und kostenoptimierte Abfallverwertung langfristig sicher. Das Projekt erhöht die Energie- und Ressourceneffizienz und gewährleistet dauerhaft die Entsorgungssicherheit für den Siedlungsabfall der Zweckverbandsgemeinden. Die Abgabe von Fernwärme und Abwärme soll fast vervierfacht werden, was der Energie von jährlich rund 25 Millionen Litern Heizöl entspricht. Die Fernwärme aus der KEZO wird somit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen in der Region leisten.

Als grosser Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2050 des Bundesrats soll die neue KEZO mit einer CO2-Abscheidung aus den Reingasen ausgerüstet werden. An dieser Technologie wird zurzeit europaweit intensiv geforscht; es zeichnet sich aber ab, dass sie bis zur geplanten Inbetriebnahme der neuen Anlage noch nicht genügend ausgereift sein wird. Die KEZO wird ihre neue Kehrichtverwertungsanlage deshalb so planen und bauen, dass die CO2-Abscheidung zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Projekt ergänzt werden kann.

Die neue Anlage wird im östlichen Bereich des KEZO-Areals erstellt. Da die CO2-Abscheidung erst später umgesetzt wird, verkleinert sich der Flächenbedarf zunächst um etwa 25%. Daraus ergeben sich neue interessante Gestaltungsmöglichkeiten für das Areal und die Anlage. Für die bestmögliche Arealentwicklung führt die KEZO einen Gestaltungswettbewerb durch.

Zurzeit wird der private Gestaltungsplan erarbeitet. Die planungsrechtlichen Schritte benötigen aufgrund der hohen Komplexität des Projekts mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen. Die Behörden, die Standortgemeinde Hinwil und die Bevölkerung sollen mit zusätzlichen Schritten umfassend informiert werden. Heute wird deshalb von einer Inbetriebnahme der Neuanlage im 2. Halbjahr 2030 ausgegangen. Die ursprüngliche Planung sah eine Inbetriebnahme im Jahr 2028 vor.

Aufgrund der veränderten Ausgangslage hat sich der Verwaltungsrat der KEZO zu einem zweistufigen Kreditantragsverfahren entschieden. Beim bevorstehenden ersten Urnengang vom 24. November 2024 wird ein Planungskredit von CHF 24.5 Mio. beantragt. Da die KEZO über genügend finanzielle Eigenmittel verfügt, muss für diesen Planungskredit kein Fremdkapital aufgenommen werden. Mit dem Kredit können die anfallenden Planungskosten bis zur späteren Abstimmung über den Ausführungskredit abgedeckt werden. Über beide Kredite stimmt die Bevölkerung der 36 Zweckverbandsgemeinden an der Urne ab.

Gemäss einer Kostenschätzung von Dezember 2023 beträgt die Investition für das Ersatzneubauprojekt rund CHF 350 Mio. inkl. Rückbau der alten Anlage und ohne CO2-Abscheidung. Die Finanzierung erfolgt über Eigenkapital und Fremdkapital. Es werden keine Investitionsbeiträge aus den Verbandsgemeinden benötigt.

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Kommunale Wahlen

Dübendorf
Dübendorf für alle, Wohnbauförderung durch aktive Liegenschaftspolitik.

Egg
A. Einzelinitiative Schuldenbremse mit Gegenvorschlag des Gemeinderates (Teilrevision Gemeindeordnung).
B. Gegenvorschlag des Gemeinderates vom 18. März 2024.
C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Einzelinitiative als auch der Gegenvorschlag des Gemeinderates angenommen werden?

Hinwil
Einzelinitiative zur «ÖV-Erschliessung der Wohngebiete Hinwil Nord».

Rüti
Genehmigung einer neuen Ausgabe von 6'250'000 Franken für die Erweiterung Schulanlage Alpenblick in Holzbauweise.

Uster
Volksinitiative «Zusammenführen, was zusammengehört» - Grenzänderung Uster-Greifensee

Volketswil
Gründung und Betrieb einer Heilpädagogischen Schule Volketswil als Eigenwirtschaftsbetrieb.

Weisslingen
Verkauf der Kindergarten-Liegenschaften Theilingen und Weisslingen.

Gabriela Gasser